Im Rausch Ex-Lebensgefährtin und Bruder geschlagen

Ein 26-Jähriger entging nach mehrfacher Körperverletzung und versuchter Nötigung dank Therapie einer Haftstrafe.
Der zur Tatzeit wegen seiner Alkoholisierung eingeschränkt zurechnungsfähige 26-Jährige bedrohte, schlug und verletzte seine Ex-Lebensgefährtin, von der er die Rückzahlung von Schulden und die Herausgabe seiner Habseligkeiten forderte. Zudem schlug der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch seinem Bruder einen Holzprügel auf den Kopf und verletzt ihn dabei leicht.
Urteil rechtskräftig
Wegen versuchter Nötigung sowie Körperverletzung in zwei Fällen wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger, mit dem der von Martin Reichegger verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Wegen des Einsatzes einer Waffe betrug die Mindeststrafe zwei Monate Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Allerletzte Chance
Normalerweise erfolge in solchen Fällen eine teilbedingte Gefängnisstrafe, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung. Denn über den Angeklagten sei schon einmal eine kombinierte Strafe verhängt worden. Aber dem 26-Jährigen werde nunmehr eine allerletzte Chance gewährt. Weil er sich auf einem guten Weg befinde.
Denn der Angeklagte legte Bestätigungen dafür vor, dass er eine stationäre Alkoholtherapie und eine ambulante Gewalttherapie absolviert hat und sich derzeit einer ambulanten Alkoholtherapie unterzieht.
Der Therapien wegen verzichtete das Gericht auf eine zu verbüßende Gefängnisstrafe und darauf, dass der Angeklagte den offenen Strafrest von zwölf Monaten aus einer einschlägigen Vorstrafe verbüßen muss. Insgesamt hat der 26-Jährige nun 18 Haftmonate auf Bewährung.