Bedingte Haftstrafe: Propaganda für Terrororganisation

19-Jährige warb auf Instagram mit Postings für Islamischen Staat (IS): Bedingte Haftstrafe für Unbescholtene.
Wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation wurde die unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahre. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Propaganda für IS
Nach den gerichtlichen Feststellungen veröffentlichte die damals 18-jährige Angeklagte heuer zwischen 1. Jänner und 6. Februar auf ihrem öffentlichen Account bei Instagram zwei Postings mit Bildern und Videos. Demnach betrieb sie damit Propaganda für den Islamischen Staat (IS). Die radikalislamische Gruppierung IS wird auch in Österreich strafrechtlich als Terrororganisation eingestuft.
Die veröffentlichen Bilder und Videos waren nach Ansicht des Schöffensenats strafrechtlich für sich gesehen nicht von Bedeutung. Relevant war aber dem erstinstanzlichen Urteil zufolge der Kontext mit der Hintergrundmusik, die dem IS zuzuordnen war. In der Anklageschrift wurde der Angeklagten vorgeworfen, sie habe sich mit ihren Postings an einer terroristischen Vereinigung beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte ihr zur Last, sie habe sich mit der Veröffentlichung von Propagandamaterial als IS-Anhängerin deklariert. Sie habe versucht, den Islamischen Staat mit ihren Postings zu unterstützen und Mitglieder für den IS anzuwerben.
Die Angeklagte ist mittlerweile 19 Jahre alt. Sie ist in Österreich geboren und österreichische Staatsbürgerin.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit der Angeklagten und der Umstand, dass sie eine junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren ist. Für sie galt allerdings dieselbe Strafdrohung wie für Erwachsene ab 21 Jahren.