Auf toten Vater angesprochen: Ausgerastet

24-Jähriger hielt beleidigendem Widersacher Messer an Bauch.
Der 20-Jährige sagte nach den gerichtlichen Feststellungen als Reaktion auf Beleidigungen zum Angeklagten sinngemäß, weil dessen Vater früh gestorben sei, sei ihm in der Erziehung kein Respekt beigebracht worden. Daraufhin hielt der 24-jährige Angeklagte nach Ansicht des Richters seinem Bekannten ein Teppichmesser an den Bauch und sagte, er werde ihn und dessen Familie umbringen.
Kombinierte Strafe
Den Vorfall vom Oktober im Bezirk Feldkirch wertete Richter Martin Mitteregger am Montag am Landesgericht Feldkirch als Verbrechen der schweren Nötigung. Dafür wurde der unbescholtene Lehrling zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3600 Euro (360 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis fünf Jahre Haft. Weil die Tat mit einer Waffe begangen wurde, erhöhte sich die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Gefängnis.
Belastungszeuge glaubwürdig
Der Angeklagte habe den 20-Jährigen dazu genötigt, nicht mehr über seinen verstorbenen Vater zu sprechen, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Der Strafrichter hielt den 20-jährigen Belastungszeugen für glaubwürdig. Der Zeuge räumte ein, es sei dumm gewesen, vom toten Papa des Angeklagten zu sprechen. Ihm tue leid, dass er das getan habe.
Keine Morddrohungen
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und sagte, er habe sein Arbeitsmesser in fünf Metern Entfernung kurz gezogen und gleich wieder eingesteckt und keine Morddrohungen ausgestoßen. Er sei zwölf gewesen, als sein Vater gestorben sei. Richter Mitteregger merkte an, der Angeklagte benötige andere Lösungen als die Verwendung eines Messers, um mit dieser seelischen Wunde umzugehen.