Ex-Polizist muss nicht mehr ins Gefängnis

Polizist verriet auch Betreibern von Glücksspiellokalen Dienstgeheimnisse. Oberster Gerichtshof gewährte in drittem Strafprozess eine nicht zu verbüßende Haftstrafe.
Der damalige Bundespolizist aus dem Bezirk Feldkirch beging wiederholt Geheimnisverrat mit der Weitergabe von dienstlichen Informationen und ließ sich dafür teilweise bezahlen. Dennoch blieb dem korrupten Beamten in drei Strafprozessen eine zu verbüßende Gefängnisstrafe erspart. Stets kam der von Bertram Grass verteidigte Ex-Polizist mit bedingten Haftstrafen oder Geldstrafen davon. Im Gefängnis befand sich der 63-jährige Beschuldigte nur für mehrere Wochen als Untersuchungshäftling.
Im letzten Verfahren setzte der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt rechtskräftig eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von acht Monaten fest. Dafür beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Bei der milden Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu zwei bedingten Haftstrafen und einer Geldstrafe aus den Jahren 2020 und 2021. Zwei bedingte Haftmonate wurden nun wegen der überlangen Dauer des seit 2018 anhängigen Verfahrens abgezogen.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der OGH bestätigte einen Teil des Urteils des Landesgerichts Feldkirch gegen den früheren Polizisten, sprach ihn von manchen Anklagepunkten frei und ordnete zu einem Anklagepunkt eine neuerliche Verhandlung in Feldkirch an.
Zur Gänze aufhoben und zur neuerlichen Verhandlung nach Feldkirch verwiesen hat das Höchstgericht in Wien wegen Rechtsfehlern das Urteil im Falle eines ehemaligen Betreibers eines Feldkircher Glücksspiellokals. Der von Daniel Pinzger verteidigte 51-jährige Bosnier wurde in erster Instanz wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechung zu einer Zusatzstrafe von vier bedingten Haftmonaten verurteilt.
Der Nichtigkeitsbeschwerde des von Clemens Achammer verteidigten zweiten Glücksspiellokalbetreibers gab der OGH teilweise statt, wovon auch die beiden anderen Angeklagten profitierten.
Über den türkischstämmigen 49-Jährigen wurde in Wien wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten verhängt. Damit wurde die bedingte Freiheitsstrafe herabgesetzt. Die vom Landesgericht zusätzlich ausgesprochene Geldstrafe von 12.000 Euro hielt das Höchstgericht nicht mehr für notwendig, um den Angeklagten und die Allgemeinheit abzuschrecken.