Vorarlberg

Anklage: Psychisch Kranker soll Morde in Moschee geplant haben

07.06.2025 • 15:00 Uhr
Anklage: Psychisch Kranker soll Morde in Moschee geplant haben
Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer informiert über die Anklage gegen jenen 22-Jährigen, der mutmaßlich Morde in einer Moschee plante. canva/hartinger

Zum Islam konvertierter 22-Jähriger soll unter Einfluss von psychischer Krankheit geplant haben, Betende zu töten. Prozess am 30. Juni mit Antrag auf Einweisung in Psychiatrie.

Vor zwei Jahren soll der junge Unterländer zum Islam konvertiert sein und sich radikalisiert haben. Über TikTok soll er Kontakt zu einem Mitglied der radikalislamischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aufgenommen und telefonisch Kontakt zu einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Wiener Anhänger einer terroristischen Organisation gehabt haben.

Das entnimmt Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Demnach soll der damals 21-Jährige Morde in einer Bregenzer Moschee an in ihrem Glauben abtrünnigen Moslems geplant haben.

Schwere Anklagevorwürfe

Am 6. November 2024 soll der Arbeitslose in der Moschee mit zwei Küchenmessern in den Händen einen 15-Jährigen dazu zu zwingen versucht haben, gemeinsam mit ihm Betende in der Moschee zu töten, so Nußbaumer unter Berufung auf die Anklage.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der junge Mann aus dem Bezirk Bregenz am selben Tag in der Moschee ein anderes mutmaßliches Opfer unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von Geld auf islamischem Gebiet zu berauben versucht haben.

IS-Propagandavideos erstellt

Des Weiteren soll der Moslem im November 2024 Videos mit Propaganda für den IS erstellt und dabei dazu aufgerufen haben, Ungläubige zu töten, aber Kinder, Frauen und alte Menschen zu verschonen.

Überdies wird ihm vorgeworfen, sich mit Schlägen und Bissen gegen seine Festnahme gewehrt und dabei Beamten angedroht haben, sie abzuschlachten.

Paranoide Schizophrenie

Bei den angeklagten Straftaten soll der Betroffene laut Nußbaumer wegen seiner paranoiden Schizophrenie zurechnungsunfähig gewesen sein. Weil der mittlerweile 22 Jahre alte Betroffene ohne psychiatrische Behandlung als gefährlich eingestuft wird, beantragt die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Derzeit befindet sich der Betroffene schon zwangsweise vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie.

Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch findet am 30. Juni statt. Diese Straftaten werden dem mit einer Vorstrafe wegen Sachbeschädigung belasteten Betroffenen zur Last gelegt: Versuchte Anstiftung zum Mord, versuchte schwere Nötigung, versuchter Raub, gefährliche Drohung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation. Die angeklagten Delikte zählen zu den Voraussetzungen für eine Einweisung in die Psychiatrie.