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Opfer in Industriehalle in Lauterach malträtiert: Brutale Tat beschäftigte Landesgericht

24.01.2026 • 18:24 Uhr
Opfer in Industriehalle in Lauterach malträtiert: Brutale Tat beschäftigte Landesgericht
Der Schöffenprozess fand am Montag statt. NEUE

Zwei Männern aus dem Drogenmilieu mussten sich unter anderem wegen versuchter schwerer Erpressung verantworten. Wie das Gericht entschied und warum die beiden Angeklagten gleich nach der Urteilsverkündung in Untersuchungshaft genommen wurden.

Im Jänner des vergangenen Jahres spielen sich in Lauterach Szenen wie aus einem Mafia-Film ab. Ein Mann, der aus dem Drogengeschäft aussteigen will, wird unter einem Vorwand in eine leerstehende Industriehalle gelockt. Dort muss er sich ausziehen und niederknien, ehe er mit einem Kabel geschlagen und gewürgt wird. Die Täter fordern 3000 Euro und drohen, seine Familie zu töten. Wenig später versucht das Opfer, sich mit einem Stanleymesser selbst das Leben zu nehmen – aus Angst vor der Ermordung seines Bruders.

Dem Ganzen ging eine erfundene Geschichte voraus. Weil er nicht mehr für den Zweitangeklagten Kokain verkaufen wollte, behauptete das spätere Opfer, von der Polizei kontrolliert worden zu sein. Die beiden Angeklagten kamen dem Mann allerdings auf die Schliche.

Die brutale Tat beschäftigte das Landesgericht Feldkirch. Der im November vertagte Prozess fand diese Woche ein Ende. Zwei aus Syrien stammende Männer im Alter von 43 und 28 Jahren wurden wegen versuchter schwerer Erpressung und Körperverletzung verurteilt, der Erstangeklagte zusätzlich wegen gefährlicher Drohung, der Zweitangeklagte wegen Nötigung

Nach Schuldspruch U-Haft verhängt

Bereits vor der Urteilsverkündung waren vier Polizisten im Gerichtssaal aufmarschiert, was darauf schließen ließ, dass die beiden Angeklagten das Gebäude wohl nicht mehr auf freiem Fuß verlassen würden. Als der Staatsanwalt nach der Urteilsverkündung wie erwartet die Verhängung der Untersuchungshaft beantragte, brachen deren Partnerinnen in Tränen aus und fielen den Männern um den Hals. Richterin Kathrin Feurle ordnete in der anschließenden, nicht öffentlichen Haftverhandlung die Untersuchungshaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr an.

Das sagte die Verteidigung

Beide Angeklagten räumten ein, das Opfer geschlagen zu haben, verwiesen jedoch auf eine offene Forderung. Manuel Dietrich, Verteidiger des Erstangeklagten, argumentierte, es habe keinen Vermögensschaden gegeben, daher könne rechtlich keine Erpressung vorliegen.

Die Verteidigerin des Zweitangeklagten, Astrid Nagel, bezeichnete das Opfer als „Dramaqueen“ und stellte den Suizidversuch in Abrede. Der Mann habe sich als Opfer dargestellt und damit Mitleid erzeugen wollen. Nach ihrer Darstellung habe es sich um eine nicht suizidale Selbstverletzung gehandelt, da keine tieferen Verletzungen festgestellt worden seien. Ihren Antrag, dies durch ein Gutachten feststellen zu lassen, wies der Schöffensenat jedoch ab.

Der Staatsanwalt betonte, dass das Opfer die Tat nicht angezeigt habe. Der Fall sei erst im Zuge eines Rettungseinsatzes bekannt geworden. Das spreche gegen eine gezielte Belastung. Das Opfer habe aus dem Drogengeschäft aussteigen wollen. Privatbeteiligtenvertreter Stefan Denifl hielt fest, dass sein Mandant massiv misshandelt worden sei.

Drei Jahre Haft

Die vorbestraften Angeklagten fassten jeweils drei Jahre Haft aus. Beim Erstangeklagten kommen ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe hinzu, weil der Senat eine bedingte Entlassung aus einer früheren fünfjährigen Haftstrafe widerrief. Dem Opfer wurden zudem 1500 Euro Schadenersatz zugesprochen. In der Urteilsbegründung hielt das Gericht fest, der Darstellung des Opfers sei Glauben zu schenken.

Weiterer Vorwurf: Schläge in Nachtlokal

Der Schöffensenat hatte sich mit einem weiteren Vorfall in einem Bregenzer Nachtlokal zu befassen. Dabei wurde ein anderer Mann, der aus der U-Haft als Zeuge vorgeführt wurde, geschlagen. Teile des Geschehens wurden auf Video festgehalten. Im Zuge dieses Verfahrens wurde dem Zweitangeklagten auch Anstiftung zur falschen Beweisaussage vorgeworfen. Der Dolmetscher machte das Gericht darauf aufmerksam, dass der Zweitangeklagte im Gerichtssaal sinngemäß zum Zeugen gesagt habe, er solle sich „an nichts erinnern“. Letzteres bestritt der 28-Jährige vehement, wurde aber dennoch wegen Anstiftung zur falschen Beweisaussage, versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung verurteilt.
Der unbescholtene Drittangeklagte kam mit einer Geldstrafe in der Höhe von 1920 Euro davon, die zur Hälfte bedingt nachgesehen wurde.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.