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“Das nächste Mal sitzen Sie”: Allerletzte Chance für Drogendealer

29.01.2026 • 11:34 Uhr
"Das nächste Mal sitzen Sie": Allerletzte Chance für Drogendealer

Hilfsarbeiter (26) soll größere Mengen Gras gekauft und teilweise weiterverkauft haben. So lautet das Urteil für den einschlägig Vorbestraften.

Nach ihrer Urteilsbegründung macht Richterin Sabrina Tagwercher dem jungen Angeklagten unmissverständlich klar, wie ernst seine Situation ist. „Es ist tatsächlich ihre letzte Chance. Mit Ihrer Vorgeschichte ist der Zug jetzt so gut wie abgefahren. Das nächste Mal sitzen Sie. Überlegen Sie sich gut, ob Sie ihrem Kind das antun wollen.”

Der 26-Jährige trägt einen schwarzen Kapuzenpullover mit dem Aufdruck „Bester Papa“. In der letzten Reihe des Gerichtssaals sitzt seine Partnerin. Neben ihr ein Kinderwagen mit dem gemeinsamen Kleinkind.

Der Mann ist Hilfsarbeiter und bereits vier Mal vorbestraft, zwei dieser Verurteilungen sind einschlägig. Heute hat er sich wegen zwei Strafanträgen nach dem Suchtmittelgesetz zu verantworten. Die Causa kam im Zuge umfangreicher kriminalpolizeilicher Ermittlungen ans Licht, die weit über den Angeklagten hinausgingen. Dabei ging es nicht nur um Cannabis, sondern auch um mehrere Kilogramm Kokain.

Eingekauft und weiterverkauft

Der Angeklagte, der sich so gut wie vollumfänglich geständig zeigt, soll ein Kilogramm Cannabisharz übernommen haben. Etwa 800 Gramm davon tauschte er gegen Cannabiskraut ein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden schließlich nur noch 1,9 Gramm sichergestellt. Wie viel er davon weiterverkauft und selbst geraucht habe, könne er nicht mehr sagen, erklärte der Angeklagte. Zudem soll er seinem Bruder rund 500 Gramm Cannabiskraut verkauft beziehungsweise einen geringen Teil davon verschenkt haben. Auf die Frage der Richterin, warum er trotz eines monatlichen Einkommens von rund 2200 Euro mit Suchtgift gehandelt habe, antwortete der Angeklagte, er habe den Verkauf zur Finanzierung seines Eigenkonsums benötigt.

Arbeitgeber stellte Verteidiger

Verteidiger Bernd Widerin, der dem Angeklagten von dessen Arbeitgeber zur Seite gestellt worden war, verwies in seinem Schlussplädoyer auf das umfassende Geständnis. Sein Mandant habe den Sachverhalt nachvollziehbar geschildert und einen Großteil des Suchtgifts nicht gewinnbringend weitergegeben, was als mildernd zu werten sei. Der Angeklagte sei an sich ein guter Mitarbeiter und wisse, dass er sich nun nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe

Kombinierte Strafe

Richterin Tagwercher sprach den Mann des Suchtgifthandels sowie des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift schuldig. Die Strafe: Zwölf Monate Haft, die unter einer Setzung von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden, sowie eine unbedingte Geldstrafe von 4680 Euro (360 Tagessätze zu je 13 Euro). Zudem wurden 14.000 Euro als Gewinn für verfallen erklärt, diese Summe muss der Angeklagte dem Bund zahlen. Das – unter anderem – für die Drogengeschäfte verwendete Mobiltelefon sowie die sichergestellten 1,9 Gramm Suchtgift werden vernichtet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.