Prozess: Ein Kilo Gras bestellt, aber nicht erhalten

Wegen Suchtgiftdelikten musste sich ein 18-Jähriger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Haft- und Geldstrafe.
Mit seiner Mutter erschien der 18-Jährige aus dem Bezirk Bregenz am Landesgericht Feldkirch. Der junge Mann bezieht derzeit Notstandshilfe und wird im kommenden Monat seinen Militärdienst antreten. Er war bislang unbescholten und musste sich nun wegen Suchtgiftdelikten verantworten.
Chatverläufe
Der Angeklagte zeigte sich geständig und bedauerte seine Taten. Die Anklage wirft ihm vor, ein Kilogramm Cannabiskraut bestellt zu haben, welches er allerdings nie erhielt. Weitere 50 Gramm Gras habe der Angeklagte gekauft und konsumier
Die Polizei sicherte Chatverläufe, aus denen sich laut Richterin Kathrin Feurle auch ableiten ließe, dass die Bestellung für eine andere Person erfolgt sein könnte. Der Angeklagte verneinte dies. Das Gras sei ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht gewesen, erklärte er vor Gericht. Er gab an, abhängig zu sein und monatlich 100 Euro und mehr für Drogen auszugeben.
50 Gramm und mehr konsumiert
Im Laufe des Verfahrens wurde die Anklage modifiziert: Neben rund 50 Gramm Cannabiskraut soll der junge Mann weitere, mengenmäßig unbekannte Mengen von einem unbekannten Dritten angekauft und selbst konsumiert haben.
Auf Frage seines Verfahrenshelfers Horst Lumper sagte der Angeklagte, er wisse, dass er viel zu viel rauche und damit aufhören sollte. Der Anwalt sprach sich für Therapie statt Strafe aus. „Es ist Cannabis und kein Heroin, aber die Menge ist zugegebenermaßen groß“, sagte er. Selbst Staatsanwalt Christoph Stadler zeigte sich angesichts der reumütigen Verantwortung milde gestimmt und hielt fest, dass wohl eine Strafe im unteren Bereich zu finden sein werde.
Kombinierte Strafe
Richterin Feurle verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Suchtgifthandels sowie unerlaubten Umgangs mit Suchtgift zu vier Monaten Haft, die unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Zusätzlich verhängte sie eine Geldstrafe von 800 Euro, zahlbar in 20 Raten. Zudem erteilte sie eine Weisung zur psychosozialen Beratung. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit, das umfassende Geständnis sowie die Suchterkrankung. Erschwerend fiel insbesondere die erhebliche Menge des bestellten Suchtgifts ins Gewicht. Das Urteil ist rechtskräftig.