Vorarlberg

Nach Haftentlassung: 32-Jähriger schlug am Dornbirner Bahnhof zu und muss wieder ins Gefängnis

10.10.2025 • 13:29 Uhr
Nach Haftentlassung: 32-Jähriger schlug am Dornbirner Bahnhof zu und muss wieder ins Gefängnis
Die Auseinandersetzung trug sich am Bahnhof Dornbirn zu. hartinger

Angeklagter setzte nach Ansicht der Richter bei Auseinandersetzung am Dornbirner Bahnhof den ersten Schlag. 22-Jähriger soll sich wiederum mit Messerstich gewehrt haben.

Wegen Körperverletzung wurde der mit elf Vorstrafen belastete Arbeitslose in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 32-Jährige dem Geschädigten 100 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

22-jährigen Syrer geschlagen

Nach den gerichtlichen Feststellungen verletzte der Dornbirner am 7. April nachts beim Dornbirner Bahnhof mit einem Faustschlag gegen den Mund einen 22-jährigen Syrer leicht. Demnach setzte der 32-Jährige den ersten Schlag.

Mildernd habe sich nichts ausgewirkt, auch nicht die Alkoholisierung des Angeklagten, sagte Richter Wehinger. Denn der Angeklagte wisse aus früheren Verurteilungen, dass er alkoholisiert zu Gewalttaten neige.

Erschwerend gewertet wurden die fünf einschlägigen Vorstrafen, die Tatbegehung während Probezeiten und der rasche Rückfall. Rund ein halbes Jahr vor der Tat sei der Angeklagte nach einer Gewalttat auf Bewährung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden, berichtete der Vorsitzende des Schöffensenats.

Das Gericht sah davon ab, den Angeklagten auch elf offene Haftmonate aus zwei Vorstrafen verbüßen zu lassen.

Erfolglos auf Notwehr plädiert

Verteidiger Hamza Ovacin beantragte einen Freispruch wegen Notwehr. Für den Schöffensenat lag aber keine Notwehrsituation vor. Dass das später Opfer den ihm nicht bekannten Angeklagten vielleicht aggressiv angesehen habe, sei für eine Notwehr zu wenig.

Der verurteilte Täter soll am Ende der Auseinandersetzung selbst zum Opfer geworden sein. Der Anklageschrift zufolge fügte der 22-jährige Syrer dem 32-jährigen Dornbirner in der Klostergasse mit einem Klappmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge eine rund eineinhalb Zentimeter tiefe Schnittwunde am Kinn zu und versuchte die Freundin des 32-Jährigen mit dem Messer zu verletzen. Dazu lautet die Anklage auf absichtliche schwere Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Im Verfahren gegen den unbescholtenen Syrer erging noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde für die Befragungen eines nicht erschienenen Zeugen und die Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens vertagt.