Unbescholtener Pole zwang nach Ansicht der Richter polnische Freundin in Vorarlberg aus Rache für Seitensprung zu sexuellen Handlungen und verletzte sie bei anderem Vorfall.
Angeklagter versuchte dem Urteil zufolge, 700.000 Euro von Glücksspielgewinner von 13 Millionen zu erpressen und ihn zu berauben. Dabei kam auch ein Elektroschocker zum Einsatz.
Der 22-jährige Zweitangeklagte bekämpfte erfolglos einen gemeinsamen Prozess mit jenem 27-Jährigen, der Janine G. erwürgt haben soll. Damit ist die Mordanklage rechtswirksam.
Rechtsanwalt German Bertsch, Verteidiger des Hauptbeschuldigten im Mordfall Janine G., über die lange Ermittlungsdauer, DNA-Spuren am Tatort und die Gründe für das anfängliche Schweigen seines Mandanten.
Schlafende Mitschülerin im Intimbereich gestreichelt: Oberlandesgericht gewährte bedingte Haftstrafe. Landesgericht hatte einen Monat Gefängnis verhängt.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”