Vorarlberg

Millionengewinner mit Elektroschocker überfallen: Haftstrafe

08.07.2025 • 12:07 Uhr
Millionengewinner mit Elektroschocker überfallen: Haftstrafe
Richterin Lisa-Sophia Huter verurteile den Angeklagten nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe. hartinger

Angeklagter versuchte dem Urteil zufolge, 700.000 Euro von Glücksspielgewinner von 13 Millionen zu erpressen und ihn zu berauben. Dabei kam auch ein Elektroschocker zum Einsatz.

Ein in Dornbirn lebender Türke gewann im Dezember 2023 bei einem Online-Glücksspiel 13 Millionen Euro. Davon erfuhr nach Ansicht der Richter auch der 54-jährige Erstangeklagte. Demnach versuchten der in der Türkei geborene Österreicher und der 45-jährige türkischen Zweitangeklagte, den 47-Jährigen zu erpressen.

Mit Elektroschocker leicht verletzt

Nach den gerichtlichen Feststellungen überfielen die beiden Angeklagten den 47-Jährigen am 14. März 2024 in Dornbirn in der Tiefgarage des Wohnblocks des Millionengewinners. Dem Urteil zufolge verletzte der Zweitangeklagte den Überfallenen mit einem Elektroschocker leicht. Die maskierten Angeklagten forderten vom 47-Jährigen, 700.000 Euro in einem Auto mitzuführen. Sie würden ihn dann finden. Wenn er die Polizei rufe, würden sie ihn umbringen. Danach versuchten die Angeklagten, dem Opfer das Handy aus der Hand zu reißen.

Wegen versuchter schwerer Erpressung, Körperverletzung und versuchten Raubes wurde der 54-jährige Erstangeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der unbescholtene Krankengeld-Bezieher dem Geschädigten 300 Euro zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa-Sophia Huter ist nicht rechtskräftig. Der von Clemens Achammer und German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Sophia Gassner nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Nach dem geflüchteten Zweitangeklagten wird international mit Haftbefehl gefahndet. Das Strafverfahren gegen den Türken wurde deshalb vorläufig abgebrochen.

Der Erstangeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Darüber hinaus machte er keine Angaben und beantwortete keine Fragen.

Bei Überfall an Stimme erkannt

Der Millionengewinner gab als Zeuge zu Protokoll, er habe den maskierten Erstangeklagten, mit dem er gut bekannt sei, bei dem Überfall an seiner Stimme erkannt. Der Erstangeklagte soll am Abend kurz vor der angeklagten Tat im selben Cafe Gast gewesen sei wie der dann überfallene 47-Jährige.

Am Tatort wurde eine Sturmhaube sichergestellt. Darauf fanden sich DNA-Spuren des Zweitangeklagten.

In Whatsappnachrichten planten die Angeklagten dem Urteil zufolge ihre Tat. Im Chat findet sich auch das Wort „Schock“. Das sei ein Codewort für Viagra und nicht für Elektroschocker, behaupteten die Verteidiger.