Vorarlberg

Fall Janine G.- Einspruch abgewiesen, beide Angeklagten müssen vor Schwurgericht

29.05.2024 • 13:40 Uhr
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Beide Angeklagten müssen sich vor dem Schwurgericht verantworten. Steurer

Der 22-jährige Zweitangeklagte bekämpfte erfolglos einen gemeinsamen Prozess mit jenem 27-Jährigen, der Janine G. erwürgt haben soll. Damit ist die Mordanklage rechtswirksam.

Die Mordanklage im Fall Janine G. ist jetzt rechtswirksam. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck wies den Einspruch des Zweitangeklagten ab. Das bestätigte auf Anfrage sein Verteidiger Sanjay Doshi. Damit wehrte sich der 22-Jährige erfolglos dagegen, dass er sich gemeinsam am Landesgericht Feldkirch in einem Geschworenenprozess mit dem Erstangeklagten verantworten muss.

Erstangeklagter bekämpfte Anklageschrift nicht

Dem 27-jährigen Erstangeklagten wird in der Anklageschrift Mord an der 30-Jährigen in Lustenau, Verleumdung des Zweitangeklagten als Mörder und Störung der Totenruhe durch das Ablegen der Leiche in einem Riedgraben vorgeworfen. Der von German Bertsch verteidigte Erstangeklagte, der sich seit zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet, ließ die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch unbekämpft. Für den Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler liegt noch kein Verhandlungstermin vor.

Fall Janine G.- Einspruch abgewiesen, beide Angeklagten müssen vor Schwurgericht
Dem Erstangeklagten wird neben Mord und Verleumdung auch Störung der Totenruhe vorgeworfen. Er soll die Leiche in einem Riedgraben abgelegt haben. Hartinger

Der 27-jährige Erstangeklagte soll im März 2022 in der Lustenauer Wohnung des Zweitangeklagten die 30-jährige Dornbirnerin erwürgt haben, weil er ihr Geld geschuldet haben soll.

Verteidiger wollte Prozess am Bezirksgericht

Dem 22-jährigen Zweitangeklagten wird vor allem zur Last gelegt, den Mord nicht verhindert zu haben. Er wurde wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat und Störung der Totenruhe angeklagt. Verteidiger Doshi versuchte vergeblich zu erreichen, dass gegen seinen Mandanten am Bezirksgericht Dornbirn verhandelt wird und nicht gemeinsam mit dem Erstangeklagten am Landesgericht.

Die beiden Angeklagten geben an, der jeweils andere Angeklagte habe die junge Frau erwürgt. Dazu finden sich nach Darstellung Staatsanwaltschaft aber nur Spuren des Erstangeklagten am Leichnam der 30-Jährigen.

Die acht Geschworenen entscheiden ohne die drei Berufsrichter allein darüber, wer die junge Frau getötet hat. Auch deshalb will die Staatsanwaltschaft einen Geschworenenprozess mit beiden Angeklagten.