Mordversuch oder Körperverletzung?

Urteil im Prozess um Attacke auf Parkplatz für heute erwartet.
Wegen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft die beiden Türken angeklagt. Dem damals 20-jährigen Erstangeklagten wird vorgeworfen, er habe am 23. August 2019 nachts in der Bregenzer Innenstadt beim Parkplatz der Hypobank einen türkischstämmigen 45-Jährigen mit drei Stichen mit einem Klappmesser in den Oberbauch, das Gesäß und den Unterarm zu töten versucht.
Zum angeklagten Mordversuch hat der 49-jährige Zweitangeklagte nach Darstellung von Staatsanwältin Konstanze Manhart beigetragen, indem der mit neun Vorstrafen belastete Arbeitslose am Parkplatz sein Klappmesser mit der neun Zentimeter langen Klinge dem dann damit zustechenden Kellner übergeben hat.
Durch Zufall überlebt
Der 45-Jährige wurde schwer verletzt. Die Art und Weise, wie der vierfach vorbestrafte Erstangeklagte zugestochen habe, sei grundsätzlich mit Lebensgefahr für das Opfer verbunden, meint die Staatsanwältin. Es sei ein Zufall, dass das Opfer den Bauchstich überlebt habe. Ihre Mordversuch-Anklage stützt sie auch auf das Gutachten des Gerichtsmediziners Walter Rabl, der am heutigen zweiten Prozesstag am Landesgericht Feldkirch seine Expertise erläutern wird.

Die Verteidiger German Bertsch und Martin Ulmer sagten gestern am ersten Tag des Geschworenenprozesses, ihre Mandanten hätten lediglich eine (absichtlich) schwere Körperverletzung zu verantworten. Von einem Mordversuch könne nicht gesprochen werden, zumal das Opfer nicht lebensgefährlich verletzt worden sei.
Die acht Geschworenen werden heute zu beurteilen haben, ob der fünf Zentimeter tiefe Stich in den Oberbauch ein versuchter Mord war oder nur eine weit weniger streng zu bestrafende (absichtlich) schwere Körperverletzung.
400 Meter verfolgt
Vor den Angriffen mit dem Messer haben die beiden Beschuldigten den 45-Jährigen zu Fuß 400 Meter durch die Bregenzer Innenstadt verfolgt. Zuvor war es in einer Tabledancebar zu einer Auseinandersetzung gekommen. Das spätere Opfer und der Zweitangeklagte waren in dem Nachtlokal Gäste. Der Erstangeklagte leitete in jener Nacht als Vertretung seiner Tante das Lokal. Er sagte gestern, das spätere Opfer habe ihn beleidigt und bedroht.
Das Tatopfer sei mit 2,04 Promille alkoholisiert gewesen und habe auch deshalb kaum Angaben zum Tathergang machen können, merkte die Staatsanwältin an. Öffentliche Überwachungskameras hielten aber die Verfolgungsjagd und vor allem den Bauchstich fest.