Betrüger brachte ausgeliehenes Filmequipment ins Ausland: Haft bestätigt

Vorbestrafter Engländer flüchtete mit ausgeliehenen, 225.000 Euro teuren Kameraobjektiven. Berufung des Kriminaltouristen gegen die Gefängnisstrafe blieb erfolglos.
Wegen schweren Betrugs wurde der vorbestrafte Angeklagte im Jänner in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der Engländer dem Geschädigten 7430 Euro zu bezahlen und der Republik Österreich als Verfallsbetrag für die behaltene Beute von drei Kameraobjektiven 60.700 Euro. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Das Urteil des Schöffensenats ist nun rechtskräftig. Denn das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab der Berufung des angeklagten Untersuchungshäftlings gegen die Strafe und den Verfall keine Folge.
Ausrüstung außer Landes gebracht
Nach den gerichtlichen Feststellungen lieh der Angeklagte zusammen mit Mittätern unter der Vortäuschung eines Filmdrehs in Vorarlberg im Juli 2024 im Unterland von einem Filmverleih Kameraequipment im Wert von 225.000 Euro aus. Die Ausrüstung wurde aber nicht mehr zurückgegeben, sondern ins Ausland verbracht.
Bis auf drei Kamerobjektive im Wert von 60.700 Euro konnten die Objektive sichergestellt werden. Als Mittäter wurde der Angeklagte im Juli 2024 in Paris verhaftet. Der 43-Jährige war nach Ansicht der Richter wohl nicht im Detail in den Tatplan eingeweiht, handelte aber zumindest mit bedingtem Vorsatz und nahm damit Betrugsschäden in Kauf.
Bezeichnend sei, so das Landesgericht, dass die teuren Objektive nicht in den dafür vorgesehenen Boxen mit GPS-Trackern transportiert worden seien, sondern in privaten Taschen – um auf der Flucht nicht geortet werden zu können.
Der Engländer sei als Kriminaltourist mit dem einzigen Ziel nach Österreich eingereist, am schweren Betrug mitzuwirken, meint der Feldkircher Schöffensenat.
Angeklagter behauptete, selbst Betrugsopfer zu sein
Der Engländer behauptete vergeblich, er sei selbst Opfer eines Betrugs geworden. In Paris habe er die Kameraobjektive an jemanden ausgehändigt, der damit verschwunden sei.
Das Landesgericht ging von zwei einschlägigen englischen Vorstrafen aus, wegen Diebstahls sowie wegen Suchtgifthandels.
Das Oberlandesgericht erblickte jedoch nur eine Vorstrafe, die aber nicht einschlägig sei. Weil aus dem englischen Urteil nicht hervorgehe, dass der Suchtgifthandel mit der Haftstrafe von zehn Jahren aus Gewinnsucht erfolgt sei. Die Diebstahlvorstrafe sei schon getilgt, so der OLG-Richtersenat. Dennoch sei die erstinstanzliche Haftstrafe von 20 Monaten angemessen, die zumindest zu zwei Dritteln verbüßt werden müsse.