Betrug um 43.000 Euro: Vorbestrafter muss wieder in Haft
Der Angeklagte vermittelte einem insolventen Unternehmer den gewünschten Kredit nicht, sondern entlockte ihm Geld. Es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen