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6,5 Jahre Gefängnis für 87 Kilogramm Drogen

20.12.2024 • 13:06 Uhr
Prozess Kokainhandel- und schmuggel
Angeklagter zeigt Reue und ist geständig. hartinger

Unbescholtener 26-Jähriger war als Mitglied eines Drogenrings auch am Verkauf von 37 kg Kokain beteiligt. Ohne Geständnis wäre Drogenhaft noch länger ausgefallen.

Wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Der angeklagte Untersuchungshäftling war mit der Entscheidung einverstanden. Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 10 Jahre Haft.

87 Kilogramm Drogen

Die dem Angeklagten angelastete Gesamtmenge an Rauschgift betrug 87 Kilogramm. Nach den gerichtlichen Feststellungen war der 26-Jährige zwischen 2020 und 2024 als Mitglied eines Vorarlberger Drogenrings am Verkauf von 37 Kilogramm  Kokain und 28 Kilo Marihuana beteiligt, als Kurier, Abpacker, Lagerist in der eigenen Wohnung und Verkäufer.

Demnach bot der Angeklagte zudem 17 kg Marihuana zum Verkauf an. Darüber hinaus schmuggelte der in der Schweiz lebende Vorarlberger südosteuropäischer Herkunft ein Kilo Kokain und vier Kilo Marihuana in einem eigens dafür präparierten Fahrzeug von der Schweiz nach Vorarlberg.

Prozess Kokainhandel- und schmuggel
hartinger

Geständnis erspart höhere Haftstrafe

Der Angeklagte habe mit seinem reumütigen Geständnis zur Wahrheitsfindung und zur Verfahrensverkürzung beigetragen, sagte Richterin Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung. Das habe ihm einige Jahre an Gefängnis erspart.

Belastet wurde der 26-Jährige vor allem durch auch von ihm verfasste Chatnachrichten mit einem sogenannten Kryptohandy.

Mildernde Wertung

Mildernd gewertet wurde neben dem reumütigen Geständnis die Unbescholtenheit, das junge Alter bei Tatbeginn im Jahr 2020, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wegen der Cannabisabhängigkeit und die untergeordnete Rolle in dem Drogenring.

Erschwerend wirkten sich drei Verbrechen ebenso aus wie der Umstand, dass die 25-fache Grenzmenge an reinem Rauschgift für die Einstufung in den höchsten Strafrahmen um das 70-fache überschritten wurde.

Anweisungen für den Drogenhandel erhielt der unbescholtene Angeklagte in vermeintlich überwachungssicheren Chatnachrichten von einem 35-Jährigen.

Über den einschlägig vorbestraften 35-Jährigen wurde im Oktober am Landesgericht rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt. Der geständige Angeklagte verkaufte 74 Kilogramm Kokain und rund 50 Kilo Marihuana. Zudem war er am Schmuggel von 67 kg Kokain und 28 kg Marihuana nach Österreich beteiligt.

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