Nach Schuldbekenntnis wegen Missbrauchs an Patientin: Hafturteil für Ex-Arzt aufgehoben

Angestellter Arzt vergriff sich an Patientin. Teilbedingte Haftstrafe im ersten Prozess. Im neuen Prozess kam Angeklagter mit Geldstrafe und nicht zu verbüßender Haftstrafe davon.
Mit einer milden Strafe endete am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch im zweiten Rechtsgang der neue Strafprozess gegen einen 53-jährigen Angeklagten, der als Arzt eine Patientin sexuell missbraucht hat.
Richterin Lisa Pfeifer gewährte dem unbescholtenen Ex-Arzt wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zwei Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro).
Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Heinz Rusch nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen vergriff sich der damalige Neurologie-Primararzt im Juni 2022 in einer Reha-Einrichtung während einer Untersuchung an einer 1992 geborenen Bandscheibenpatientin.
Im ersten Prozess in Feldkirch wurde im April 2023 über den Mediziner eine teilbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate Gefängnis. Sieben Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Erstes Urteil aufgehoben
Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung in Feldkirch an. Weil im ersten Rechtsgang kein Gerichtsgutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten eingeholt wurde.
Richterin Pfeifer hielt im neuen Prozess am Mittwoch keine zu verbüßende Haftstrafe mehr für notwendig. Denn mittlerweile würde eine Vielzahl an Milderungsgründen vorliegen, sagte die Strafrichterin ihrer Urteilsbegründung:
Der unbescholtene Angeklagte bekannte sich nun schuldig. Der Neurologe war wegen seiner Parkinsonerkrankung eingeschränkt zurechnungsfähig. Der Mediziner bezahlte nach seiner Entlassung seinem Ex-Arbeitgeber 10.000 Euro an Schadenersatz und der missbrauchten Patientin 2000 Euro. Der 32-jährigen Frau hat der nunmehrige Arbeitslose jetzt weitere 1000 Euro zu bezahlen.
Zudem liegt dem Urteil zufolge eine lange Verfahrensdauer vor. Mildernd gewertet wurde auch, dass der Angeklagte nicht mehr als Arzt arbeiten darf.
Verteidiger Alexander Fetz beantragte am Mittwoch erfolglos eine Diversion mit einer Geldbuße, ohne Eintrag ins Strafregister.