Nach monatelangem Drogenprozess: Urteil gegen MC-Präsident gesprochen

Der Prozess um den Präsidenten eines Motorradclubs beschäftige die Justiz monatelang. Nun ist ein erstes Urteil gesprochen, das erwartungsgemäß hart ausfiel.
Wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels und des Vergehens nach dem Waffengesetz wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Als sogenannten Verfallsbetrag hat er für seine kriminelle Bereicherung der Republik Österreich 77.400 Euro zu bezahlen. Ein Teleskopschlagstock und ein Schlagring werden vernichtet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Olivia Lerch verteidigte Untersuchungshäftling nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten an. Der Strafrahmen belief sich nach dem Suchtmittelgesetz auf 1 bis 15 Jahre Haft.

Der angeklagte Präsident eines Vorarlberger Motorradclubs soll als mutmaßlicher Drahtzieher eines der bislang größten Vorarlberger Drogenringe zwischen 2020 und 2021 als Großdealer aufgetreten sein.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 39-Jährige Schmuggelfahrten von 50 Kilogramm Kokain und 181 kg Cannabis aus Spanien, den Niederlanden und Deutschland nach Vorarlberg beauftragt. Wobei der Schmuggel von 10 Kilo Kokain aus Deutschland dann doch nicht stattgefunden haben soll.

Des Weiteren hat der Unterländer nach Ansicht der Richter die Weitergabe von 50 Kilogramm Kokain und 63 Kilo Cannabis vermittelt oder, in einem Fall, selbst vorgenommen. Demnach hat der verheiratete Vater eines Kindes vier Kilo Kokain zum Kauf angeboten.
Dem Urteil zufolge hat der Mann aus dem Bezirk Bregenz mit dem Besitz eines Teleskopschlagstocks und eines Schlagrings gegen das Waffengesetz verstoßen.

Wegen der enormen Drogenmengen sei die Freiheitsstrafe hoch ausgefallen, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats. Das viele Kokain sei dazu geeignet, das Leben von Endabnehmern und betroffenen Familien zu zerstören. Die in Frankreich sichergestellten Chats von verschlüsselten Kryptohandys hätten dem Angeklagten zugeordnet werden können und nach der österreichischen Rechtsprechung strafrechtlich verwendet werden dürfen.
Der am 23. Jänner festgenommene Rockerboss bekannte sich zu den Drogenvorwürfen nicht schuldig und machte keine Angaben. Der Angeklagte machte auch von seinem Recht Gebrauch, dass der gesamte, Tausende Seiten umfassende Gerichtsakt an mehreren Verhandlungstagen vom Richter vorgelesen werden musste.