Vorarlberg

Betrug um 43.000 Euro: Vorbestrafter muss wieder in Haft

10.04.2025 • 13:57 Uhr
Betrug um 43.000 Euro: Vorbestrafter muss wieder in Haft
Richter Martin Mitteregger urteilte im Fall des 50-Jährigen. hartinger

Der Angeklagte vermittelte einem insolventen Unternehmer den gewünschten Kredit nicht, sondern entlockte ihm Geld. Es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art.

Wegen des Vergehens des schweren Betrugs wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Schadenersatz hat der 50-Jährige dem Opfer 43.000 Euro zurückzuzahlen.

Staatsanwaltschaft nimmt Bedenkzeit

Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der von Joachim Matt verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen betrog der Österreicher türkischer Abstammung einen Unterländer Unternehmer mit türkischen Wurzeln um 43.000 Euro. Demnach täuschte der Angeklagte dem insolventen Unternehmer vor, ihm einen Bankkredit von 125.000 Euro zu vermitteln. Dem Urteil zufolge lockte der Angeklagte ihm mehrmals Gelder für angebliche Anzahlungen heraus, etwa für vermeintliche Gebühren für Kreditversicherungen.

Letztlich erhielt der Unternehmer den gewünschten Kredit nicht und übergab dem Angeklagten von Bekannten ausgeliehene Gelder.

Schuldbekenntnis nur teilweise

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er gab vor Gericht zu Protokoll, er habe den Unternehmer betrogen, aber nur um rund 3600 Euro.

Richter Mitteregger hielt die belastenden Angaben der Zeugen für glaubwürdig. Nicht nachvollziehbar sei zwar, dass der Unternehmer für den gewünschten Kredit derart hohe Anzahlungen geleistet habe. Aber in der türkischen Community herrschten offenbar eigene Gepflogenheiten.

Haft für ähnlichen Betrug

Wegen Betrügereien wurde der 50-Jährige schon in der Vergangenheit zu Haftstrafen verurteilt. So auch im Jahr 2018 wegen eines ähnlichen Kreditbetrugs.

Die nunmehrige Freiheitsstrafe wurde so ausgemessen, dass der Angeklagte eine Chance auf eine Fußfessel hat. Von der angeklagten Gewerbsmäßigkeit ging der Richter nicht aus.