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Geliebte um fünfstelligen Betrag betrogen: Haftstrafe bestätigt

31.07.2025 • 12:30 Uhr
Geliebte um fünfstelligen Betrag betrogen: Haftstrafe bestätigt
Der Angeklagte schuldet der Frau rund 30.000 Euro. Canva

Angeklagter täuschte seiner Gebliebten vor, von ihr ausgeliehene fünfstellige Geldsumme zurückzuzahlen.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte im April am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Neun Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Urteil rechtskräftig

Das in seiner Abwesenheit verkündete Urteil wurde vom Angeklagten mit voller Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe erfolglos bekämpft. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun in der Berufungsverhandlung den Schuldspruch und die Strafe. Allerdings ging der OLG-Richtersenat von keinem gewerbsmäßigen Vorgehen aus. Dennoch wurde in zweiter Instanz an der Strafe keine Änderung vorgenommen. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.

Nach den gerichtlichen Feststellungen liegt eine Form von Liebesbetrug vor. Demnach täuschte der Angeklagte seiner Freundin vor, nicht verheiratet zu sein und ihr das mehrfach geliehene Geld zurückzuzahlen.

Hohe Geldsumme im Spiel

Dem Urteil zufolge lieh sich der weder zahlungswillige noch zahlungsfähige 37-Jährige von seiner Freundin in mehreren Teilbeträgen insgesamt rund 30.000 Euro aus. Nach Ansicht der Richter löste der Angeklagte sein Versprechen nicht ein, das geliehene und angeblich für die Tilgung von Schulden benötigte Geld zurückzuzahlen. Der Beschuldigte sagte vor der Polizei, seine Freundin habe ihm das viele Geld geschenkt.

Die betrogene Frau legte als Zeugin vor Gericht auch aktuelle Chatnachrichten vor. Daraus geht hervor, dass der angeklagte Lkw-Fahrer ihr gegenüber seine Bereitschaft zu allerdings noch nicht erfolgten Rückzahlungen erklärte. Dabei bat der 37-Jährige die 49-jährige Angestellte aus dem Bezirk Bregenz aber auch vergeblich, die Strafanzeige gegen ihn zurückzuziehen.