Einen Ehemann erstochen, anderen während Haft geheiratet

Eine Unterländerin erstach 2022 ihren Ehemann und wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie erhielt offenbar die Erlaubnis, außerhalb des Gefängnisses Hochzeit zu feiern.
Die Hochzeitsfeier fand im März im Bezirk Feldkirch statt. Ungewöhnlich daran war, dass es sich bei der Braut um einen Häftling handelte. Die Vorarlbergerin verbüßt derzeit in einem Gefängnis im Osten Österreichs eine siebenjährige Freiheitsstrafe.
Ehemann getötet – Freilassung im Herbst möglich
Die Insassin erhielt offenbar die Erlaubnis, außerhalb des Gefängnisses zu heiraten. Demnach befindet sich die 40-Jährige augenscheinlich im gelockerten Strafvollzug. Schritt für Schritt wird die Strafgefangene auf das Leben in Freiheit vorbereitet und so resozialisiert. Die Ersttäterin darf damit rechnen, nach der Hälfte der verbüßten Gefängnisstrafe vorzeitig und auf Bewährung für den Strafrest aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Eine bedingte Entlassung aus dem Gefängnis könnte im Herbst des heurigen Jahres erfolgen.
Die dazu geständige Angeklagte hat im April 2022 im gemeinsamen Haus im Unterland mit einem wuchtigen Messerstich in die linke Brust ihren damaligen, 35-jährigen Ehemann getötet.
Nicht als Mord gewertet
Sechs der acht Geschworenen werteten beim Geschworenenprozess im Dezember 2022 am Landesgericht Feldkirch die Tat der Mutter von sechs Kindern nicht als angeklagten Mord, sondern nur als Totschlag. Sechs Laienrichter waren der Ansicht, dass sich die gekränkte Frau in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zu der Tat hinreißen ließ.
Wegen Totschlags wurde die unbescholtene, aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wurde die erstinstanzliche Strafe im März 2023 bestätigt. In zweiter Instanz wurde der Strafberufung der Angeklagten keine Folge gegeben. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.
Für Staatsanwaltschaft kein Totschlag, sondern Mord
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch verzichtete wegen geringer Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel. Die Anklagebehörde wertete die Tat aber als Mord, mit einer Strafdrohung von 10 bis 20 oder lebenslänglicher Haft. Der Strafrahmen für Totschlag beträgt fünf bis zehn Jahre Gefängnis.
Für die Staatsanwaltschaft lag keine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung und damit kein Totschlag vor. Denn die Angeklagte habe aus geringem Anlass im Streit auf ihren in der Vergangenheit allerdings physisch und psychisch gewalttätigen Ehemann eingestochen.
Die verurteilte Frau hat drei Jahre nach der Tat wieder geheiratet. Trauzeugen bei der Hochzeit waren zwei ihrer Kinder.