Wegen Rückfallgefahr keine Haftverkürzung
Dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, entschied auch das Oberlandesgericht. Denn Häftling hat zu viele Vorstrafen und zu viele der ihm gewährten Chancen ungenutzt gelassen.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen