Gefängnis verweigert: 24-Jähriger muss nun länger hinter Gitter

24-Jähriger versuchte, sich seiner polizeilichen Vorführung zum Haftantritt zu widersetzen. Das wird dem Somalier nun zum Verhängnis.
Der verurteilte Straftäter wehrte sich dem Urteil zufolge mit Gewalt vergeblich dagegen, von der Polizei zum Antritt einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ins Gefängnis mitgenommen zu werden. Deshalb erhöht sich jetzt seine Haftstrafe beträchtlich.
Offene Vorstrafe
Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt zu werden. Hinzu kommen drei Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 15 Monate.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Zur Gerichtsverhandlung wurde der 24-Jährige am Dienstag aus der Justizanstalt Feldkirch vorgeführt. Dort verbüßt der Somalier seit 1. April die dreimonatige Haftstrafe, die er nicht antreten wollte. Insgesamt hat der Afrikaner 18 Monate abzusitzen. Davon hat er einen Monat bereits verbüßt. Der Häftling darf damit rechnen, nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit vorzeitig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen zu werden.
Belastende Angaben von Polizeibeamten
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch, sich am 1. April seiner polizeilichen Vorführung zum Haftantritt zu widersetzen. Demnach wollte er davonrennen und danach dem Festhaltegriff der beiden Polizisten auch mit fuchtelnden Händen entkommen. Die Richterin stützte sich dabei auf die belastenden Angaben der Polizisten und der Betreuerin des Angeklagten sowie auf Videoaufnahmen.
Wegen der einschlägigen Vorstrafen, auch schon wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, komme bei dem Angeklagten als Sanktion nur noch eine Haftstrafe infrage, sagte Richterin Tagwercher. Sie sah davon ab, den 24-Jährigen auch sechs offene Haftmonate aus einer anderen Vorstrafe verbüßen zu lassen.