Vorarlberg

Gefälschte Kennzeichen genügten für Haftstrafe

07.05.2025 • 13:08 Uhr
Gefälschte Kennzeichen genügten für Haftstrafe
Zumindest zwei Mal soll der Vorbestrafte mit seinem Motorrad samt gefälschtem Kennzeichen unterwegs gewesen sein. canva/hartinger

Motorradfahrer mit gefälschten Kennzeichen zwang Lkw-Fahrer zum Ausweichen. Gefängnisstrafe, weil Angeklagter schon 22 Vorstrafen hat und ein Rückfalltäter ist.

Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der mit 22 Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen erhöhte sich für den Rückfalltäter um die Hälfte auf bis zu drei Jahre Haft. Denn der Angeklagte hat bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt. Der 42-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch befand sich auch wegen Urkundendelikten bereits im Gefängnis.

Mit 180 Stundenkilometern auf der A14 unterwegs

Nach den gerichtlichen Feststellungen stellte der Arbeitslose zwischen Ende März und Anfang April mehrere Kennzeichentafeln her. Mit seinem Motorrad mit gefälschten Kennzeichen fuhr er zumindest zwei Mal. Bei einer Fahrt wurde der Motorradlenker von der Polizei verfolgt und gefilmt. Demnach war der 42-Jährige auf der Rheintalautobahn mit 180 km/h unterwegs. Und auf einer Straße in Rankweil musste dem Urteil zufolge in einem Baustellenbereich ein ordnungsgemäß fahrender Lkw-Lenker ausweichen, um eine folgenschwere Frontalkollision mit dem Motorrad zu verhindern.

Das vor Gericht abgelegte Geständnis habe dem Angeklagten vier weitere Haftmonate erspart, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Er habe zuvor noch nie erlebt, dass bei einem Urkundendelikt die im Strafgesetzbuch vorgesehene Strafschärfung für Rückfalltäter nach einschlägigen Haftstrafen zur Anwendung gelange. Schon in der Vergangenheit habe der Angeklagte Urkundendelikte im Zusammenhang mit Fahrzeugen begangen und sei dafür zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Viel Zeit hinter Gittern verbracht

Er habe viel Zeit im Gefängnis verbracht, gab der Angeklagte zu Protokoll. Nach der jüngsten verbüßten Haftstrafe habe er günstig ein Motorrad gekauft. Weil das Wetter schön gewesen sei, habe er der Versuchung nicht widerstehen können, mit dem Motorrad zu fahren. Dafür habe er selbst Kennzeichen hergestellt. Verteidiger Alexander Wirth beantragte eine bedingte, nicht zu verbüßenden Haftstrafe.

Angesichts der nunmehr bereits 23 Vorstrafen müsse der Angeklagte bei jeder weiteren Straftat mit einer Haftstrafe rechnen, merkte Richter Rümmele an. Zudem laufe der Angeklagte Gefahr, dass bei der Begehung weiterer Straftaten bald der Strafrahmen zur Gänze ausgeschöpft werde.