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Freundin vergewaltigt: Freiheitsstrafe bestätigt

11.08.2025 • 16:23 Uhr
Freundin vergewaltigt: Freiheitsstrafe bestätigt
Der Angeklagte soll seine Freundin vergewaltig und sie zuvor regelmäßig geschlagen haben.

43-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter litauische Freundin und schlug sie zuvor regelmäßig: Angeklagter bekämpfte Schuldspruch und Haftstrafe erfolglos.

Wegen Vergewaltigung und fortgesetzter Gewaltausübung wurde der unbescholtene Angeklagte im Oktober 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn mit seinen Rechtsmitteln gegen den Schuldspruch und die Strafe hatte der Angeklagte keinen Erfolg. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen vergewaltigte der 43-jährige Türke aus dem Bezirk Feldkirch seine litauische Freundin am 20. Februar 2024 in ihrer Wohnung. Demnach zwang er sie gegen ihren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr, als sie die Beziehung wieder für beendet erklärte.

Regelmäßig geschlagen

Zudem schlug der Koch dem Urteil zufolge seine Freundin zwischen Oktober 2023 und dem Tag der Vergewaltigung im Februar 2024 regelmäßig, mit der flachen Hand und mit der Faust. Dabei erlitt die Frau nach Ansicht der Richter mehrmals leichte Verletzungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im Mai die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig.

Glaubwürdig

Jetzt gab das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) in der Berufungsverhandlung der Strafberufung des Angeklagten keine Folge. Die Frau habe mit ihren belastenden Angaben beim Schöffensenat einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen, sagte die vorsitzende Richterin des Feldkircher Schöffensenats. Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers würden sich mit den objektiven Beweisergebnissen decken, etwa mit Mails und einem Video mit einem Teilgeständnis des Beschuldigten. Sie habe im Kern bei der Polizei und bei ihrer gerichtlichen Befragung per Videokonferenz mit Litauen gleichlautend ausgesagt.
Der Angeklagte bestritt die Anklagevorwürfe der Vergewaltigung und der fortgesetzten Gewaltausübung. Er räumte drei Vorfälle mit Körperverletzungen ein. Der Angeklagte habe keinen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Er habe widersprüchliche Angaben gemacht.

Unter Einfluss von Kokain und Alkohol

Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den Einfluss von Kokain und Alkohol zu Beginn des Tatzeitraums. Später aber habe der Angeklagte gewusst, dass er nach Drogen- und Alkoholkonsum gewalttätig sei, merkte die Richterin an. Erschwerend waren das Zusammentreffen von einem Verbrechen und einem Vergehen.