Transit: Richtungsweisende EuGH-Schlussanträge am 16. Juli
Nach der Klage Italiens sind einander der südliche Nachbar und Österreich am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer mündlichen Verhandlung rund um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen gegenübergestanden. Nach dem Ende der Verhandlung wurde das Datum für die Schlussanträge bekanntgegeben, die dem Urteil zuvorgehen und denen meist gefolgt wird: Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kündigte an, er werde seine Schlussanträge am 16. Juli vorlegen.
Mit dem finalen Urteil wird für den Herbst oder Anfang kommenden Jahres gerechnet. Italien hatte eine Klage gegen sein Nachbarland eingebracht, nun verhandelten Juristen und Beamte beider Seiten am Sitz des Höchstgerichts vor 15 Richtern. Italien sah unzumutbare Einschränkungen für Lkw auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13). Man sah eine Europarechtswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Auch am Dienstag blieb man wenig überraschend bei dieser Linie: Italien machte geltend, dass vier in Tirol eingeführte Maßnahmen den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in unzulässiger Weise beschränken würden, so der EuGH in einem Briefing zur Verhandlung.
Erstens werde der grenzüberschreitende Verkehr bestimmter Lkw auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn in der Nacht verboten, dabei handelt es sich um das sogenannte Lkw-Nachtfahrverbot. Zweitens gebe es das Sektorale Fahrverbot, das die Beförderung bestimmter Güter auf einem Streckenabschnitt der A12 verbiete, und drittens ein Winterfahrverbot, das an allen Samstagen der Wintermonate zu bestimmten Zeiten den Verkehr bestimmter Lkw in Richtung Italien oder Deutschland unterbinde. Viertens gehe es um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens mittels einer Dosierung, das heißt eine Begrenzung der Zahl der Lkw. Hier zielt man auf die von Tirol aufgesetzte Lkw-Blockabfertigung. Trotz zweier Verurteilungen durch den EuGH in den Jahren 2005 und 2011 habe Österreich rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs beibehalten und weitere eingeführt, argumentierte man.
Mattle “vorsichtig optimistisch” und “guter Dinge”
Man habe die Erwartung einer positiven Lösung des Rechtsstreits, um die “Rechtssicherheit wiederherzustellen” und günstigere Bedingungen für den Straßengüterverkehr zu schaffen, verlautete es indes aus dem Verkehrsministerium von Minister Matteo Salvini (Lega) in Rom zu der EuGH-Verhandlung. Letzterer sei “zentral für die Wettbewerbsfähigkeit Italiens und Europas.” Die italienische Seite habe die “schweren Auswirkungen der Transitmaßnahmen mit Blick auf die Freiheit des Warenverkehrs und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes hervorgehoben.”
Gebannt wurde der Verlauf der Verhandlung indes im Innsbrucker Landhaus verfolgt. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) ließ sich laut eigenen Angaben “in Echtzeit” über den Verlauf informieren und hatte sich kurz davor noch mit der Tiroler Delegation abgestimmt. Der Landeshauptmann zeigte sich sehr zufrieden, die Spitzenjuristen der Republik Österreich und Tirols hätten den “Anti-Transit-Kurs” verteidigt und ein “fundiertes Plädoyer” abgehalten. Er sei nach der Verhandlung “vorsichtig optimistisch”. Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die Verkehrsbelastung um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet. Die Zahlen würden zeigen, dass die “Belastungsgrenze für Mensch, Natur und Infrastruktur längst erreicht ist.” Er sei “guter Dinge, dass Italien mit seiner Maximalforderung – nämlich, dass alle Anti-Transitmaßnahmen fallen werden – nicht durchdringen wird.” Tirol beharre vor dem EuGH darauf, dass “der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Infrastruktur höher wiegt als die wirtschaftlichen Interessen der italienischen Frächter-Lobby.” “Die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wirken, indem sie die Luftqualität in Tirol erhöhen sowie Verkehrs- und Versorgungssicherheit garantieren und damit wesentliche EU-Vorgaben, wie beispielsweise im ‘Weißbuch Verkehr’ festgehalten, erfüllt”, argumentierte der Landeshauptmann in einer Aussendung.
Tirol und Österreich würden sich “auf alle Eventualitäten vorbereiten, ohne uns dabei von der Europäischen Kommission und Italien in die Karten blicken zu lassen”, betonte Mattle. “Unabhängig vom Urteil und dem Ausgang des Verfahrens” drängte der Landeshauptmann einmal mehr auf Lösungen in der Transitfrage. Es brauche “weitere Entlastungsmaßnahmen.” Der langfristige Schlüssel zum Erfolg sei die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene. Mittel- und kurzfristig benötige es verkehrsbeschränkende und verkehrslenkende Maßnahmen, pochte Mattle erneut auf ein grenzüberschreitendes Lkw-“Slotsystem” mit buchbaren Fahrten. Er nahm die EU-Kommission in die Pflicht: Diese dürfe nicht wichtige Zeit verstreichen lassen und auf ein EuGH-Urteil warten, sondern müsse ins Tun kommen.