AK: Für private PV-Anlagen gilt voller Konsumentenschutz

21.04.2026 • 10:26 Uhr
AK: Für private PV-Anlagen gilt voller Konsumentenschutz

Für Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die Strom ins Netz einspeisen und beziehen gilt das Konsumentenschutzgesetz in vollem Umfang. Zu dieser Entscheidung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) gegen den Stromanbieter Spotty Smart Energy Partner GmbH gekommen. Spotty hatte Kundinnen und Kunden bis August 2023 einen Ausgleichsenergiebeitrag verrechnet, der damit unzulässig sei, teilte die AK am Dienstag mit.

Die AK schrieb in ihrer Aussendung von einer “richtungsweisenden Entscheidung”. Spotty habe einen Ausgleichsenergiebeitrag von bis zu 171 Euro pro Monat eingehoben, mit dem Kosten abgedeckt werden sollten, die durch die Differenz zwischen der von Spotty erstellten Stromverbrauchs- und Einspeise-Prognose und der tatsächlichen Erzeugung/dem Verbrauch entstanden. Zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten hätten sich bei der AK darüber beschwert.

OLG: Einspeisung aus privater PV-Anlage keine unternehmerische Tätigkeit

Die Berechnungsmethode sei nicht nachvollziehbar und die Höhe der Kosten für Betroffene nicht vorhersehbar gewesen, weshalb die AK eine Unterlassungsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz in die Wege geleitet habe. Spotty habe vor Gericht argumentiert, dass Haushalte, die PV-Strom einspeisen, unternehmerisch tätig seien und somit das Konsumentenschutzgesetz nicht anzuwenden sei.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah das anders und entschied, dass das Einspeisen des überschüssigen Stroms aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage die Merkmale einer unternehmerischen Tätigkeit nicht erfüllt und das Konsumentenschutzgesetz in vollem Umfang zur Anwendung kommt. Das Gericht erklärte außerdem den Ausgleichsenergiebeitrag für unzulässig. Eine von Spotty eingebrachte Revision wurde vom OGH abgewiesen und das OLG-Urteil damit final bestätigt. Haushalte, die nachweisen können, dass ihnen der Ausgleichsenergiebeitrag verrechnet wurde, können von Spotty die Rückzahlung fordern.