Haftstrafe: Vorbestrafte trat mehrfach brutal zu

Alkoholisierte Frau trat beim Dornbirner Bahnhof auf den Boden geschlagener Frau auch ins Gesicht. Schaulustige griffen nicht ein. Zudem verleumdete die Angeklagte das Opfer.
Wegen der Verbrechen der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung und der Verleumdung wurde die mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sechs Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2023. Damit beträgt die Gesamtstrafe viereinhalb Jahre Gefängnis.
Urteil nicht rechtskräftig
Als Teilschmerzengeld hat die Angeklagte der Verletzten vorerst 1000 Euro an Schmerzengeld zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Peter Novak ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele verzichtete auf Rechtsmittel.
Mit der Ferse ins Gesicht getreten
Der Strafrahmen betrug nicht 1 bis 10, sondern 2 bis 15 Jahre Gefängnis. Wegen der erheblichen Gewalt habe sich die Mindeststrafe auf zwei Jahre erhöht, sagte Richter Novak in seiner Urteilsbegründung. Zudem belaufe sich die mögliche Höchststrafe auf 15 Jahre. Denn die Angeklagte befinde sich wegen einschlägiger Haftstrafen in der Vergangenheit im Rückfall.
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug die alkoholisierte Angeklagte am 8. Jänner beim Dornbirner Bahnhof eine Bekannte auf den Boden. Demnach versetzte die 41-Jährige danach der auf dem Boden liegenden Frau 15 bis 20 Tritte, darunter einige ins Gesicht, auch mit der Ferse. Die geschlagene und getretene Frau kam mit leichten Verletzungen davon.
Video von brutaler Tat sprach für sich
Überwachungskameras filmten die Gewalttat. Das Video wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Darauf sei nicht nur die Brutalität der Attacke zu sehen, sagte Chef-Staatsanwalt Siegele, sondern leider auch mangelnde Zivilcourage von tatenlos zusehenden und nicht eingreifenden Passanten.
Der Schuldspruch zur Verleumdung verdeutlichte das Tatmotiv. Die Angeklagte behauptete dem Urteil zufolge bewusst wahrheitswidrig, die getretene Frau habe Kokain an die Tochter der Angeklagten weitergegeben.
Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung und der Versuch beim Hauptdelikt. Erschwerend wirkten sich die sechs einschlägigen Vorstrafen, das Vorliegen von zwei Verbrechen und die besonders brutale Vorgangsweise aus.
Selbst der Verteidiger räumte in seinem Schlussplädoyer ein, das vorgeführte Video von der Gewalttat sei selbstredend.