Vorarlberg

Vorbestrafter 29-Jähriger muss volle Haftstrafe von 18 Monaten absitzen

15.08.2025 • 16:08 Uhr
Vorbestrafter 29-Jähriger muss volle Haftstrafe von 18 Monaten absitzen
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) stellte dem Angeklagten kein positives Zeugnis aus. OLG/hartinger

Oberlandesgericht bestätigte Beschluss: dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus der Haft für 29-Jährigen.

Der Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat die gesamten eineinhalb Jahre abzusitzen. Das entschied nun in zweiter und letzter Instanz das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Es gab der Beschwerde des Strafhäftlings keine Folge und bestätigte den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck. Demnach wird der Häftling erst am 1. Februar 2026 die Justizanstalt Innsbruck verlassen dürfen.

Mit 14 Jahren erste Verurteilung

Der Gefängnisinsasse scheiterte damit mit seinem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach zwei Dritteln der verbüßten Freiheitsstrafe. Zuvor hatten die Vollzugsgerichte auch seinen Antrag auf eine bedingte Entlassung nach der Hälfte der Strafe abgelehnt.

Die Gerichte begründeten ihre negativen Beschlüsse so: Das Strafregister des 29-Jährigen weise bereits 20 Verurteilungen auf. Davon seien 16 Vorstrafen zählbar. Bereits mit 14 Jahren sei der Vorarlberger erstmals verurteilt worden, am Landesgericht Feldkirch als Beitragstäter zu einem Raub zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten.

Negative Prognose

Sechsmal habe sich der junge Mann schon in Strafhaft befunden, so das Oberlandesgericht. Dreimal sei er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Stets habe er nach neuerlichen Verurteilungen danach auch die offenen Strafreste verbüßen müssen. Auch der jeweils ungekürzte Vollzug der letzten Freiheitsstrafen habe ihn nicht von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten.

Deshalb sei zu befürchten, dass der Häftling bei einer neuerlichen vorzeitigen Haftentlassung wiederum straffällig werden könnte, meint auch der OLG-Richtersenat. Wegen der negativen Prognose sei die gesamte Gefängnisstrafe von 18 Monaten zu verbüßen. Der 29-Jährige sagte, er habe eine Jobzusage und wolle sich einer Psychotherapie unterziehen. Zudem werde er familiär unterstützt und habe einen kleinen Sohn.