Kokain geschmuggelt: Betrüger erneut verurteilt

Ein 62-Jähriger, der im Vorjahr bereits wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, stand erneut vor Gericht – dieses Mal wegen Drogenschmuggel.
Der angeklagte Unterländer schmuggelte nach den gerichtlichen Feststellungen in den letzten Jahren insgesamt 120 Gramm Kokain für den Eigenkonsum. Wegen Suchtgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften wurde der mit einer Vorstrafe belastete 62-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Kokain-Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen. Verteidiger Clemens Achammer stellte einen Antrag auf Therapie statt Strafe, weil sein Mandant drogensüchtig sei. Nun wird ein Gutachten eingeholt.
Der Schuldspruch erfolgte im Sinne der Anklage, die auf den Angaben des Beschuldigten vor der Polizei beruht. Vor Gericht behauptete der Angeklagte erfolglos, er habe vor der Polizei wegen seiner Übermüdung zu hohe Kokainmengen angegeben.
Der Angeklagte sei kein Drogenhändler, sondern ein Drogenkonsument, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei die Strafe milde ausgefallen. Zudem seien die meisten Taten vor der Verurteilung im Oktober 2024 begangen worden.
Wegen Betrugs verurteilt
Im Vorjahr wurde über den Angeklagten wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs eine teilbedingte Haftstrafe von 21 Monaten verhängt. Davon sind sieben Monate zu verbüßen. 14 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Der Angeklagte handelte dem Urteil zufolge mit gebrauchten Softwarelizenzen. Demnach täuschte er vor, Lizenzen für gebrauchte Software rechtmäßig eingekauft zu haben. Der Softwarehändler fälschte dafür Rechnungen und sogenannte Löschungserklärungen. Mithilfe der gefälschten Dokumente verkaufte er gebrauchte Softwarelizenzen um mehr als 300.000 Euro. Dabei blieb es teilweise beim Versuch.