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Geldgeberin betrogen: Haft für Vorbestraften

25.04.2025 • 12:01 Uhr
urn:newsml:dpa.com:20090101:130913-99-07156
Der Angeklagte lieh sich nach den gerichtlichen Feststellungen 193.000 Euro aus. Archiv

Einschlägig Vorbestrafter zahlte ausgeliehene sechsstellige Summe nicht zurück und bedrohte Darlehensgeberin.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und versuchter Nötigung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil vier Monate. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer, mit dem der von Josef Lercher verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Nach den gerichtlichen Feststellungen lieh sich der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch zwischen 2020 und 2024 insgesamt 193.000 Euro aus. Demnach zahlte der 41-Jährige das ausgeliehene Geld entgegen den Vereinbarungen nicht zurück. Mit den betrügerisch herausgelockten Geldern finanzierte der Angeklagte dem Urteil zufolge seine Spielsucht. Zudem drohte der Angeklagte der Geldgeberin nach Ansicht der Richter damit, ihrem Partner und Ex-Mann Bilder und Videos als Beweise für ihr Fremdgehen zukommen zu lassen. Damit versuchte er offenbar, die Geldgeberin zum Verzicht auf Rückzahlungen zu nötigen.

Erst 4000 Euro zurückbezahlt

Der Darlehensnehmer wurde in einem anderen Gerichtsverfahren bereits rechtskräftig zu Rückzahlungen an die Darlehensgeberin verpflichtet. Erst 4000 Euro hat er nach eigenen Angaben ihr bislang zurückbezahlt. 1000 Euro wolle er ihr mit seinem nunmehrigen Nettogehalt von 2500 Euro monatlich zurückzahlen, sagte der Angeklagte.

Wegen der vier einschlägigen Vorstrafen, des langen Tatzeitraums und des hohen Schadensbetrags sei eine teilbedingte Haftstrafe zu verhängen gewesen, mit einer Chance auf eine Fußfessel, sagte Richterin Klammer.