Falschgeld in Umlauf gebracht: Haftstrafen

Drei Rumänen bezahlten Kleinigkeiten mit 2800 Euro Falschgeld: Teilbedingte Gefängnisstrafen.
Wegen des Verbrechens der Geldfälschung wurden am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in einem Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Marco Mazzia drei unbescholtene Rumänen zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Über den geständigen, 22-Jährigen Erstangeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Davon sind sechs Monate zu verbüßen. Jeweils auf 21 Monate, davon sieben Monate unbedingt, belief sich die Sanktion für den 24-jährigen Zweitangeklagten und den 36-jährigen Drittangeklagten, die nicht geständig waren. Die drei Angeklagten wurden zu Schadenersatzzahlungen an mehrere Geschädigte verpflichtet.
Das Urteil, mit dem die von Felizian Simma, Manuel Dietrich und Martin Rützler verteidigten Angeklagten und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Gefälschte 100-Euro-Scheine
Nach den gerichtlichen Feststellungen bezahlten der Erst- und der Zweitangeklagte Anfang 2023 in Vorarlberg in Geschäften und Lokalen Kleinigkeiten mit 28 gefälschten 100-Euro-Scheinen. Demnach übergaben sie das erhaltene Wechselgeld und damit die Beute dem im Bezirk Feldkirch lebenden Drittangeklagten, der ihnen zuvor 2800 Euro an Falschgeld ausgehändigt hatte.
Der Erstangeklagte sei reumütig geständig gewesen und habe die anderen Angeklagten zu Recht belastet, sagte Richter Mazzia in seiner Urteilsbegründung. Damit habe der 22-Jährige zur Wahrheitsfindung beigetragen. Darüber hinaus würden der Erst- und Zweitangeklagte durch Videoaufzeichnungen von geschädigten Geschäften und Lokalen belastet.
Verteidiger Rützler beantragte einen Freispruch für den Drittangeklagten. Denn der Erstangeklagte belaste seinen Mandanten zu Unrecht aus Rache dafür, dass der Erstangeklagte nach Marihuanakonsum das spanische Ferienhaus der Partnerin des Drittangeklagten verlassen müssen habe.