Gefängnisstrafe für junge Zuhälterin

Unbescholtene Rumänin ließ Landsfrauen als Prostituierte nach Österreich kommen und nutzte sie finanziell aus.
Wegen gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und Zuhälterei wurde die unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer, mit dem die Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Prostitutionshandel beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die angeklagte Rumänin warb nach den gerichtlichen Feststellungen fünf Rumäninnen dazu an, als Prostituierte nach Österreich zu kommen.
Hälfte der Einnahmen abgenommen
Nach Ansicht des Schöffensenats nahm die 25-jährige Angeklagte den fünf in Vorarlberg tätigen Prostituierten gut ein Jahr lang die Hälfte der Einnahmen ohne angemessene Gegenleistungen ab und nutzte sie damit aus. Dazu erfolgte der Schuldspruch wegen Zuhälterei.
Das Urteil stütze sich auch auf die Angaben der Angeklagten, sagte Richterin Klammer. Dennoch bekannte sich die Angeklagte nicht schuldig. Sie war etwa der Meinung, ausreichende Gegenleistungen erbracht zu haben.
Angst vor Repressalien
Die 25-jährige Angeklagte ging in Vorarlberg selbst der Prostitution nach. Die Rumänin ist Mutter von zwei Kindern. Die geschädigten rumänischen Prostituierten hätten aus Angst vor Repressalien wenig ausgesagt, sagte Staatsanwältin Berchtold. Deshalb seien sie zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen.
Die beschuldigte Rumänin befindet sich seit November 2024 in Untersuchungshaft. Zur Abschreckung der Allgemeinheit werde sie nach der verbüßten Hälfte der Haftstrafe noch nicht aus dem Gefängnis entlassen, merkte Richterin Klammer an. Die Verurteilte müsse zwei Drittel der verhängten Freiheitsstrafe verbüßen. Nach einem Jahr in Haft darf sie die Justizanstalt im November vorzeitig auf Bewährung verlassen.