Vorarlberg

Brand gelegt und dem Lebensgefährten Schlaftabletten offeriert: “Ich will für immer mit dir zusammen sein”

06.10.2025 • 14:32 Uhr
Brand gelegt und dem Lebensgefährten Schlaftabletten offeriert: "Ich will für immer mit dir zusammen sein"
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. hartinger

Freispruch von Mordversuch: Laut Gerichtsurteil war die 34-Jährige bei der Tat wegen ihrer Schizophrenie und dem Einfluss von Kokain unzurechnungsfähig.

In einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag vorläufig von der Einweisung der vorbestraften Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum abgesehen. Demnach muss die 34-Jährige aber weiterhin noch so lange in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses bleiben, bis sie für zumindest sechs Monate eine stationäre Drogentherapie antreten kann. Zudem muss sie sich danach ambulant psychiatrisch und sozialpsychiatrisch behandeln lassen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Mit diesen Auflagen soll der 34-Jährigen ein Zwangsaufenthalt auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie erspart bleiben.

Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig.

Feuer in Wohnung gelegt

Nach den gerichtlichen Feststellungen legte die 34-Jährige sechs Tage nach ihrer Entlassung aus der Psychiatrie am 31. März in der Dornbirner Wohnung eines Wohnblocks bei der Eingangstür nachts Feuer. Demnach weckte sie ihren auf der Wohnzimmercouch schlafenden Lebensgefährten und teilte ihm mit, dass es brenne. Dem Urteil zufolge bot die Arbeitslose dem 46-Jährigen Schlaftabletten zur gemeinsamen Einnahme an und sagte, sie wolle für immer mit ihm zusammen sein.

Der 46-Jährige alarmierte telefonisch die Feuerwehr, die ihn und die 34-Jährige mit einer Drehleiter aus dem zweiten Stock aus acht Metern Höhe in Sicherheit brachten. Die Feuerwehr konnte den Wohnungsbrand löschen.

Danach versuchte die Frau nach Ansicht der Richter, sich gegen das Anlegen von Handschellen durch die Polizei zu wehren und eine Beamtin mit Tritten zu verletzen.

Schizophren und auf Kokain

Die 34-Jährige stand, so das Urteil, unter dem Einfluss von Kokain und einer akuten paranoiden Schizophrenie und war deshalb zurechnungsunfähig.

Wäre sie zurechnungsfähig gewesen, wäre ein Schuldspruch wegen Brandstiftung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung an der Polizistin erfolgt.

Die von Katrin Egger und Tanja Moosbrugger verteidigte Betroffene sagte vor Gericht, sie habe ihren Lebensgefährten weder töten noch verletzen wollen. Sie habe in ihrem Wahn mit dem Feuer das Eindringen von vermeintlichen Mördern in die Wohnung verhindern wollen.

Alle acht Geschworenen folgten ihren Angaben und sprachen die Betroffene von den Vorwürfen des versuchten Mordes und der schweren Körperverletzung frei.