Vorarlberg

Nach Falschaussage und Freispruch: Anlagebetrüger muss nun doch ins Gefängnis

HEUTE • 16:36 Uhr
Nach Falschaussage und Freispruch: Anlagebetrüger muss nun doch ins Gefängnis
Der Angeklagte soll seine Gläubiger unter anderem mit dem Verschweigen eines Porsches und einer Rolex-Uhr betrogen haben. symbolbild/canva

Betrugsopfer logen im ersten Prozess, in dem Angeklagte freigesprochen wurden. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgten jetzt aber Schuldsprüche für sechsstelligen Schaden.

Die vier mutmaßlichen Betrugsopfer entlasteten aus unbekannten Gründen als Zeugen die Angeklagten 2023 im Anlagebetrugsprozess am Landesgericht Feldkirch. Deshalb wurden die Angeklagten rechtskräftig freigesprochen.

Die Zeugen wurden im März 2025 am Landesgericht wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen. Demnach haben sie im Betrugsprozess gelogen.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Betrugsverfahrens mit den neuen Beweismitteln. Das Landesgericht gab dem Antrag statt und hob die Freisprüche auf.

Zwei Jahre und acht Monate Haft

Im Wiederaufnahmeprozess wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Hauptangeklagte am Donnerstag am Landesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und betrügerischer Krida zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen acht Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Betrugssumme von 625.000 Euro

Der von Nicolas Stieger verteidigte 36-Jährige bekannte sich zum Anlagebetrug schuldig. Demnach hat der Österreicher südosteuropäischer Abstammung vier Anleger mit dem vorgetäuschten Versprechen, ihre Gelder in Krpytowährungen zu investieren, um insgesamt 625.000 Euro betrogen.

Dem Urteil zufolge hat er zudem als Schuldner mit dem Kauf einer Wohnung für 100.000 Euro über einen Strohmann und dem Verschweigen einer Rolex-Uhr und eines Porsches Gläubiger betrogen.

Der 36-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn hat den Anlagebetrugsopfern und den betrogenen Gläubigern insgesamt 525.000 Euro an Teilschadenersatz zu bezahlen.

Mittäter zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Als Mittäter bei der betrügerischen Krida wurde sein Vater zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mittäter in untergeordneter Rolle beim Anlagebetrug war der Cousin des Haupttäters. Über den 44-Jährigen wurde eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigerin Katrin Egger sagte, ihr 44-jähriger Mandant sei schon beim ersten Betrugsprozess 2023 geständig gewesen. Zu seiner Überraschung sei er freigesprochen worden.