Betrugsopfer logen im ersten Prozess, in dem Angeklagte freigesprochen wurden. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgten jetzt aber Schuldsprüche für sechsstelligen Schaden.
Freispruch von Mordversuch: Laut Gerichtsurteil war die 34-Jährige bei der Tat wegen ihrer Schizophrenie und dem Einfluss von Kokain unzurechnungsfähig.