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Eingestellt: Partnerindoch nicht vergewaltigt

20.09.2025 • 16:18 Uhr
Eingestellt: Partnerindoch nicht vergewaltigt
Der Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt. NEUE

Frau behauptete bislang vergeblich, ihr Lebensgefährte habe sie vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und gestalkt. Verurteilt wurde ihr Freund nur wegen Sachbeschädigung.

Wegen Sachbeschädigung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Arbeitslose am vergangenen Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 640 Euro (140 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

Der dazu geständige Angeklagte warf am 14. Juli beim ehemaligen, inzwischen verkauften Haus seiner Lebensgefährtin im Bezirk Feldkirch mit einem Stein eine Fensterscheibe ein. Im Zweifel freigesprochen wurde der von Serpil Dogan verteidigte Angeklagte von den Vorwürfen der versuchten schweren Körperverletzung und der versuchten Nötigung.

3,2 Promille Alkohol

Dazu warf die Staatsanwaltschaft dem 46-Jährigen vor, er habe am 5. Juli mit 3,2 Promille Alkohol im Blut seine 64-jährige Lebensgefährtin gewürgt und dabei leicht verletzt. Demnach soll er sie damit zu nötigen versucht haben, ihm Unterlagen über sein Wohnrecht zu übergeben.

Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe. Verteidigerin Dogan sagte, im Landeskrankenhaus Feldkirch seien bei der Untersuchung der Frau die von ihr behaupteten Würgemale nicht festgestellt worden. Vor der Polizei gab die Frau als Zeugin auch zu Protokoll, ihr Lebensgefährte habe sie in der Vergangenheit mehrmals vergewaltigt, gegen ihren Willen mit ihr geschlafen, sie geschlagen und verletzt und gestalkt.

Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte am 26. August dazu aber das Strafverfahren ein. Weil kein Schuldnachweis zu erbringen sei, offenbar wegen der unterschiedlichen Aussagen der Frau. Die 64-Jährige bekämpft die Einstellung des Strafverfahrens mit einem Fortführungsantrag. Darüber hat das Landesgericht Feldkirch noch nicht entschieden. Geführt wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung, der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und beharrlicher Verfolgung.

Wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der anderen Vorwürfe befand sich der die Vorwürfe bestreitende Türke zwischen 16. Juli und 2. September in Untersuchungshaft. Die sechs Wochen im Gefängnis werden ihm nun auf die Geldstrafe angerechnet.