Vorarlberg

Prozessvorschau: Nazi-Parolen, Gewalt und Betrug

06.10.2025 • 16:30 Uhr
Prozessvorschau: Nazi-Parolen, Gewalt und Betrug

Bedrohungen, Körperverletzungen, rechtsextreme Parolen und Finanzdelikte: Die neue Woche bringt ein dichtes Programm mit brisanten Themen.

In der Kalenderwoche 41 stehen am Landesgericht Feldkirch erneut zahlreiche Verfahren auf dem Programm, diese reichen von gefährlicher Drohung über nationalsozialistische Wiederbetätigung bis hin zu schweren Betrugsfällen im sechsstelligen Bereich.

Dienstag

Gleich zu Beginn des Tages befasst sich das Gericht mit einem Fall über häuslicher Gewalt aus dem Bezirk Bregenz. Ein Mann (Jg. 1988) soll im Frühsommer seine Ehefrau mit dem Tod bedroht haben, indem er ankündigte, ihr „ein Messer in den Kopf zu stecken“. Der Tatbestand wird vermutlich als gefährliche Drohung eingestuft, was bei besonders schweren Fällen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann.
Parallel dazu steht eine Gruppe junger Männer (Jg. 1978, 2006 und 2008) vor Gericht, denen Körperverletzung vorgeworfen wird. Laut Anklage sollen sie im Juli einen Mann im Bezirk Dornbirn geschlagen und gewürgt haben, der Verletzte erlitt dabei Prellungen und Würgemale.
Am Schwurgerichtssaal folgt am selben Tag ein Verfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Zwei Männer (Jg. 1981 und 1999) sollen im Sommer 2024 und Frühjahr 2025 im Bezirk Bregenz den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen haben. Einer der Angeklagten wird zusätzlich beschuldigt, Passanten damals rassistisch beschimpft zu haben.
Am Nachmittag wird eine Reihe weiterer Gewaltverfahren fortgesetzt, unter anderem ein Prozess gegen einen Jugendlichen (Jg. 2008), dem sexuelle Belästigung sowie auch versuchte Nötigung im Bezirk Dornbirn vorgeworfen wird.
Vor Gericht steht außerdem eine Frau (Jg. 1973) wegen gefährlicher Drohung vor Gericht, sie soll einer Bekannten angekündigt haben, „jemandem weh zu tun oder sogar zu töten“.

Mittwoch

Dieser Verhandlungstag beginnt mit einem umfangreichen Betrugsverfahren gegen einen Mann (Jg. 1994), der laut Anklage über Monate hinweg in mehreren Vorarlberger Gemeinden Banken getäuscht haben soll, um Kredite und Leasingverträge zu erschleichen. Der scheinbare Schaden soll sich in diesem Fall auf über 300.000 Euro betragen.
Im Anschluss folgen mehrere Verfahren im Bereich Bedrohung und Körperverletzung im familiären Umfeld: Eine junge Frau (Jg. 1999) soll ihren Ehemann und deren gemeinsames Kind mit dem Tod bedroht haben, während ein anderer, etwas älterer Angeklagter (Jg. 1972) über Monate hinweg eine Frau bedrängt, verletzt und sogar genötigt haben soll.
Ebenfalls verhandelt wird ein Fall in dem es um mutmaßlichen Drogenhandel im Bezirk Bludenz geht. Dabei steht ein Mann (Jg. 1988) unter dem Verdacht, zwischen Jänner und Juli dieses Jahres Kokain, Cannabis und Ecstasy verkauft zu haben. Das Suchtmittelgesetz (SMG) sieht in solchen Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigem Handel, Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor.
Am Nachmittag steht eine Frau (Jg. 1964) wegen einer Falschaussage vor Gericht. Sie soll in einem anderen, derzeit noch laufenden Verfahren, wissentlich falsch ausgesagt haben.

Donnerstag

Der letzte größere Verhandlungstag der Woche widmet sich vermehrt Wirtschaftsstraftaten und einer schweren Drohung. Ein Mann (Jg. 1971) soll im Winter sowie auch im Frühjahr dieses Jahres mehrere Personen zu Überweisungen verleitet beziehungsweise versucht haben, indem er vorgab, einfache Hilfstätigkeiten zum Gelderwerb zu vermitteln.
Ein weiteres Verfahren betrifft eine sogenannte Konkursverschleierung. Dabei soll ein Mann (Jg. 1989) in seinen Vermögensverzeichnissen einen Luxusrennwagen, eine teure Armbanduhr und sogar Wohnungseigentum verschwiegen haben.
Zum Abschluss befasst sich das Landesgericht mit einem Fall, in dem es um eine gefährlicher Drohung geht. Eine Frau (Jg. 1980) soll ihrer Bekannten eine Nachricht geschickt haben, in der sie ihr androhte, sie „lebendig zu vergraben“.

Die vorgestellten Strafverhandlungen stellen eine Auswahl dar. Es kann zu Änderungen im Zeitplan kommen und ­Prozesse können abberaumt werden.