Lange Haftstrafe für rückfälligen Neonazi
49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Min. 9°
Max. 17°
Niederschlag 0 mm/m²
Wind 0 km/h
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster