Gefängnisstrafe für bewaffneten Überfall fiel im neuen Prozess ein wenig niedriger aus, weil nunmehr Freispruch von unbefugtem Besitz einer verbotenen Tatwaffe erfolgte.
Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.