Einbruchserie in Vorarlberg: Anklägerin fordert empfindliche Strafe für “klassischen Kriminaltouristen”

46-Jähriger soll an neun Einbrüchen in Vorarlberg beteiligt gewesen sein. Nun steht er vor Gericht.
Neun Einbrüche innerhalb von gut drei Wochen, Tatorte in Schnifis, Koblach, Feldkirch, Fußach und Bludenz. Wegen dieser Serie muss sich ein 46-jähriger Albaner am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft und bekannte sich schuldig. Laut Anklage soll er zwischen 22. Juli und 14. August 2025 gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter in neun Wohnstätten eingebrochen sein. Gestohlen wurden Sachen im Gesamtwert von zumindest 20.707,90 Euro. Staatsanwältin Erhart bezeichnete den Angeklagten als „typischen Kriminaltouristen“. Der tatsächliche Schaden liege wesentlich höher. Bei den Einbrüchen seien auch Fenster und Türen beschädigt worden. Zudem verwies sie auf die Folgen für die Betroffenen. Das Wissen, dass eine fremde Person im eigenen Haus gewesen sei, hinterlasse Spuren.
DNA an Einstiegsstellen und Werkzeug
Der 46-Jährige schob die Hauptverantwortung seinem bislang unbekannten Mittäter zu. Er selbst habe nicht alle unmittelbaren Tathandlungen gesetzt. Seine Angaben dazu blieben allerdings dürftig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zeichnen die Ermittlungsergebnisse ein anderes Bild. DNA des Angeklagten wurde an Tatwerkzeug und Einstiegsstellen gefunden. Gesucht wurde der Mann schließlich mit europäischem Haftbefehl.
Bei der Strafbemessung fallen seine zahlreichen Vorstrafen ins Gewicht. Der Albaner wurde bereits in Dänemark, Deutschland und Schweden verurteilt und verbüßte dort Haftstrafen. Aufgrund dieser Vorstrafen beträgt der Strafrahmen ein bis 15 Jahre Haft. Die Vorsitzende Franziska Klammer wollte deshalb vom Angeklagten wissen, ob er nach den bisherigen Verurteilungen und Gefängnisaufenthalten etwas ändern wolle. „Ich möchte mich ändern, schließlich habe ich zwei Kinder“, antwortete er. Bei anwesenden Opfern entschuldigte sich der 46-Jährige und erklärte, seine Taten zutiefst zu bereuen.
“Erdrückende Beweislast”
Mehrere Geschädigte und Versicherungen machten Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren zehntausend Euro geltend. Der Angeklagte erkannte nur einen kleinen Teil an. Für Staatsanwältin Erhart war das Geständnis eine Folge der „erdrückenden Beweislast“. Das LKA habe gründlich ermittelt. Dass der 46-Jährige nun einen anderen Weg einschlagen wolle, nahm sie ihm nicht ab. Er bestreite seit geraumer Zeit auf diese Weise seinen Lebensunterhalt. Erhart forderte mit Blick auf die Vorstrafen und die Folgen für die Opfer eine empfindliche Strafe. Weiters führe sie an, dass es bereits einen Auslieferungsantrag eines weiteren Staates gebe.
Der Verteidiger hielt Geständnis und Schadenswiedergutmachung dagegen. Sein Mandant habe glaubhaft versichert, dass es so nicht weitergehen könne. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, Stimmung zu machen.
Das Urteil
Der Schöffensenat verurteilte den 46-Jährigen schließlich wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu sechs Jahren Haft. Das Gericht ging wie die Anklage von neun Taten aus, die gemeinsam mit Mittätern begangen wurden. Den entstandenen Schaden setzte der Senat allerdings mit rund 14.000 Euro niedriger an als die Anklage.
Mildernd wertete das Gericht das Geständnis, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, sowie die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung. Erschwerend schlugen die Vorstrafen, die Tatbegehung mit Mittätern und die wiederholte Tatbegehung zu Buche. Der Strafrahmen reichte bis zu 15 Jahren Haft.
Die bisherigen Gefängnisaufenthalte hätten den Angeklagten nicht ausreichend abgeschreckt, führte Klammer in der Urteilsbegründung aus. Eine kürzere Freiheitsstrafe wäre nach Ansicht des Gerichts das falsche Zeichen. Dem 46-Jährigen müsse deutlich werden, dass sein Verhalten Konsequenzen habe. Den Privatbeteiligten wurden jene Beträge zugesprochen, die vom Angeklagten anerkannt wurden.
Der Angeklagte gab kein Erklären ab, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.