Mit Elektroschocker und Sturmhaube in die Tankstelle: Angeklagter spricht von “Scherz”

58-Jähriger bedrohte einen Tankstellenmitarbeiter in Hörbranz und forderte Geld. Der Mitarbeiter wehrte sich beherzt mit einem Wischmop. Nun fiel das Urteil.
Mit Sturmhauben über dem Kopf, Sonnenbrille im Gesicht und einem Elektroschocker in der Hand betrat ein 58-Jähriger im Mai eine Tankstelle in Hörbranz. „Geld her oder du stirbst!“, soll er einem Mitarbeiter zugerufen haben. Der reagierte beherzt, griff zu einem Wischmop und hielt den Maskierten auf Distanz. Es kam zu einer Rangelei, der Mitarbeiter erlitt mehrere Prellungen. Schließlich gab sich der Mann als ehemaliger Kollege zu erkennen. Bargeld erbeutete er nicht. Vor Gericht bestritt der Angeklagte einen Raubversuch. „Es hört sich blöd an, aber es ist wirklich so. Ich wollte die Tankstelle nicht überfallen“, sagte der Portugiese. Er habe seinem ehemaligen Arbeitskollegen lediglich einen Schrecken einjagen wollen. Das Gericht glaubte ihm nicht.
“Ein außergewöhnlicher Fall”
Staatsanwalt Richard Gschwenter sprach von einem „außergewöhnlichen Fall“. Das Geschehen selbst sei durch die Videoaufnahmen der Tankstelle weitgehend geklärt. Entscheidend sei die Frage, warum der Angeklagte so gehandelt habe. Der Angeklagte hatte früher im Chemielager der Tankstelle gearbeitet, und diesen Job verloren. Wenige Monate später kam es am 7. Mai 2026 zu dem Vorfall.
Der 58-Jährige erklärte vor Gericht, die Idee für den angeblichen Scherz sei ihm zu Hause gekommen. Zuvor sei er gegen 23 Uhr bei der Tankstelle gewesen, um Geld abzuheben. Er habe sich bewusst so angezogen, „damit es echt aussieht“: lange schwarze Jacke, zwei Sturmhauben, Kapuze und Sonnenbrille. Warum er sich nicht sofort zu erkennen gab, als der Mitarbeiter mit dem Wischmop auf ihn losging, konnte er nicht erklären. Nach dem ersten Gerangel habe er seine Identität preisgegeben, der Mitarbeiter sei aber so geschockt gewesen, dass er dies nicht verstanden habe. Den Mitarbeiter habe er bewusst ausgesucht, obwohl er ihn nicht besonders gut kenne und dessen Humor nicht einschätzen könne. Er habe schön öfters, allerdings unmaskiert, „Überfall“ gerufen, als er in der Tankstelle Kaffee holte. Zwei Tankstellenangestellte berichteten hingegen, dass er ihnen gegenüber keine vergleichbaren Scherze gemacht habe. „Das ist auch kein Spaß“, sagte eine Zeugin.
“Er wollte mich umbringen”
Der überfallene Mitarbeiter verwies vor Gericht auf seine Herzoperation und mehrere Stents. „Wenn er mich getroffen hätte mit dem Elektroschocker, dann würde ich heute nicht mehr sitzen“, sagte er. Der Darstellung des Angeklagten, wonach dieser sich relativ rasch zu erkennen gegeben habe, widersprach er. Er könne ausschließen, eine entsprechende Äußerung überhört zu haben. „Ich habe ihn jahrelang gegrüßt jeden Morgen, das ist der Dank“, sagte der Mitarbeiter. „Er wollte mich umbringen.“ Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei ihm.
Staatsanwalt glaub nicht an Scherz
Staatsanwalt Gschwenter hielt die Scherz-Version für nicht glaubwürdig. Die Ausrede sei zwar originell, werde von den Beweisergebnissen aber nicht getragen. Der Angeklagte habe sich erst zu erkennen gegeben, als klar gewesen sei, dass er aus der Situation nicht mehr herauskomme. Die Verteidigerin blieb dabei, dass ihr Mandant keinen Raubvorsatz gehabt habe. Er habe aus Langeweile seinem ehemaligen Kollegen einen Schrecken einjagen wollen. Es sei ein „völlig unpassender und geschmackloser“ Scherz gewesen.
Das Urteil
Der Schöffensenat glaubte dem Angeklagten nicht. Die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher verwies in der Urteilsbegründung auf dessen widersprüchliche Angaben bei der Polizei. So habe er unterschiedlich geschildert, wann ihm die Idee gekommen sei.Auch seine finanzielle Situation habe der 58-Jährige beschönigend dargestellt. Diese sei tatsächlich alles andere als gut gewesen. Darin sah das Gericht den Grund für die Tat.
Tagwercher ging auch auf die Auswahl des Opfers ein. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort erklärt, bei einem tatsächlichen Raub hätte er sich eine Frau ausgesucht. Gleichzeitig habe er gewusst, dass der Tankstellenmitarbeiter gesundheitlich angeschlagen war und somit ein leichtes Opfer sein würde. Die Tatausführung habe er zudem nicht freiwillig aufgegeben, sondern aufgrund der Gegenwehr abbrechen müssen.
Der 58-Jährige wurde wegen versuchten schweren Raubes zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon 16 Monate bedingt. Mildernd wertete der Schöffensenat seine bisherige Unbescholtenheit und den Umstand, dass es beim Versuch blieb. Ein Geständnis lag für das Gericht nicht vor und konnte daher nicht als Milderungsgrund berücksichtigt werden. Erschwerend wirkten die Art der Tatbegehung und die Verletzungen des Opfers. Dem Tankstellenmitarbeiter wurden 1000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen, das Tankstellenunternehmen erhielt 200 Euro Teilschadenersatz. Sie hatte für diverse Aufwände 1000 Euro gefordert.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.