Vorbestrafter zu Unrecht zu Haftstrafe verurteilt. Denn über angeklagtes Verbrechen hätte in Abwesenheit des Angeklagten nicht verhandelt werden dürfen. Nun neuer Strafprozess.
Begründungsfehler in Urteil gegen vorbestraften Serieneinbrecher aus Polen, über den fünfeinhalb Jahre Haft verhängt wurden. Höchstgericht ordnete neue Verhandlung an.