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Hohe Geldstrafe für kriminellen Lkw-Fahrer

03.01.2024 • 14:33 Uhr
Hohe Geldstrafe für kriminellen Lkw-Fahrer
Landesgericht Feldkirch verurteilt Angeklagten NEUE

Betrug, Einbruch, Sachbeschädigung: 10.500 Euro Geldstrafe für Berufskraftfahrer mit 5000 Euro netto.

Die Höhe einer Geldstrafe ist auch abhängig vom Monatseinkommen des Täters. Wäre der Angeklagte arbeitslos gewesen, hätte die Geldstrafe 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 4 Euro) betragen, davon der unbedingte, zu bezahlende Teil 600 Euro.

Der beschuldigte Berufskraftfahrer in dem Strafverfahren gab sein monatliches Nettoeinkommen vor der Polizei mit 5000 Euro an. Deshalb wurde der unbescholtene 42-Jährige in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro (300 Tagessätze à 70 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 10.500 Euro. Die anderen 10.500 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Gerichtsverhandlung fand in Abwesenheit des unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten statt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen des Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, Betrugs und der Sachbeschädigung. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte in einem Hofladen im Montafon eine Handkasse aufgebrochen und daraus 100 Euro gestohlen. Demnach hat er zudem Mietkosten von rund 700 Euro für zwei Zimmer nicht bezahlt sowie die Kosten für ein gemietetes Auto.

Angeklagter erschien nicht

Darüber hinaus hat der 42-Jährige nach Ansicht des Richters aus einem der gemieteten Zimmer eine Fernbedienung entwendet und in einem gemieteten Zimmer mit einer brennenden Zigarette einen Beistelltisch beschädigt. Erst in der dritten Verhandlung konnte Richter Christoph Stadler sein Urteil fällen. Manche Zeugen erschienen dreimal vor Gericht. Der Angeklagte kam nie. Einmal allerdings wurde ihm die Ladung nicht zugestellt. Die Voraussetzungen für ein Urteil in seiner Abwesenheit lagen vor.