Bund und Länder einig zu Aufteilung von FLAF-Senkung
Bund und Länder haben sich am Mittwoch über die Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Gemäß einer Grundsatzeinigung, die bei Verhandlungen am Nachmittag im Finanzministerium erzielt wurde, übernehmen die Bundesländer ein Drittel der entstehenden Lücke im FLAF – das entspricht 200 Mio. Euro. Was sie im Gegenzug für ihre Zustimmung erhalten, wurde noch nicht bekannt gegeben.
“Länder und Gemeinden werden sich beteiligen an der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds” (FLAF), sagte Finanzminister Markus Marterbauer gegenüber ORF und APA nach Ende der Gespräche mit den Ländern. Die schriftliche Ausarbeitung der Details über “einige zusätzliche Vereinbarungen” erfolge nun über die Büros und werde zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. Die Lücke der fehlenden 600 Mio. Euro im FLAF sei gefüllt, ein Drittel werde von den Ländern übernommen, erklärte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger Miedl (ÖVP). Nun sei der Weg frei für die Lohnnebenkostensenkung.
Mitfinanzierung laut Mattle bis 2028 befristet
Zufrieden zeigte sich auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Anton Mattle (ÖVP). Zu den Details wollte aber auch er sich nicht äußern. Teil des Pakets sollen jedenfalls Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds, welche die Bundesländer seit längerem vom Bund fordern. “Die Länder tragen die Senkung der Lohnnebenkosten mit und konnten in den Verhandlungen weitere offene Punkte zugunsten der Länder und Gemeinden abschließen”, hieß es aus Mattles Büro anschließend. Wichtig sei, dass die Mitfinanzierung nur für das Jahr 2028 befristet sei und in den Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich ab 2029 gesamthaft behandelt werde, wurde betont.
Die von der Regierung vorgesehene Beteiligung der Bundesländer an der Finanzierung der Senkung der Lohnnebenkosten über die Ertragsanteile hatte für Widerstand bei den Ländern gesorgt. Das Finanzministerium argumentiert dies damit, dass die Länder auch von den höheren Steuereinnahmen profitieren. Die Länder hatten dagegen zunächst gefordert, dass die vom Bund verursachten Steuerausfälle ersetzt werden, weil die Senkung der Lohnnebenkosten eine Bundesangelegenheit sei.