Einfachere Mitnahme von Begleitperson zu Gutachten fixiert

Medizinische Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) haben in der Vergangenheit für weitreichende Kritik gesorgt. Als Reaktion hat der Nationalrat am Mittwoch einstimmig einen Rechtsanspruch geschaffen, eine Vertrauensperson dorthin mitzunehmen. Gleiches gilt für medizinische Gutachten im Auftrag des Sozialministeriumservice. Das soll Betroffenen Sicherheit geben, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) im Plenum.
Dabei geht es etwa um Untersuchungen infolge eines Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Einschätzungen des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise. Bisher bestand nur bei Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson.
Weitere Reformen geplant
Begleitpersonen könnten helfen, die Kommunikation zu verbessern, Missverständnisse zu vermeiden und Angaben zu vervollständigen, stellte ÖVP-Mandatarin Heike Eder fest. Über die Möglichkeit sollen die Personen rechtzeitig vor der Untersuchung informiert werden. Die Regierungsparteien betonten außerdem, dass es noch weitere Reformen geben soll.
So werde in der PVA gerade eine Richtlinie für Sachverständige erarbeitet, die klare, professionelle Kriterien für das Verhalten bei Gutachten vorgibt, sagte Königsberger-Ludwig. Diese Standards sollen dann auch kontrolliert und in (Re-)Zertifizierungslehrgängen verankert werden. Die Gutachten müssten jedenfalls transparent, fair und nachvollziehbar sein. Johannes Gasser (NEOS) verwies auf das Regierungsprogramm, laut dem eine einheitliche Begutachtungsstelle etabliert werden soll. Betroffene sollen nicht mehr zwischen Institutionen hin und her geschickt werden.
Beschluss für FPÖ und Grüne Minimum
FPÖ und Grüne stimmten zwar zu, sprachen allerdings von einem Minimalkompromiss. Ralph Schallmeiner (Grüne) erzählte von einer diagnostizierten ME/CFS-Patientin, der bei einer Begutachtung gesagt worden sei, sie solle sich nicht so anstellen. Für sie biete die neue Regelung keine Lösung. Es bräuchte eine Ministerin, die bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, sagte er und bemängelte, dass ein Antrag der Grünen für weitere Maßnahmen abgelehnt wurde.
Auch Peter Wurm (FPÖ) geht davon aus, dass der Rechtsanspruch das Problem nicht lösen wird. Wegen Budgetknappheit werde in der PVA versucht, Pflegegeld-Einstufungen niedriger ausfallen zu lassen, als sie sein sollten, vermutete er. Auch gebe es keine klaren Kriterien.