Erneute Kritik an Bundesstaatsanwaltschafts-Novelle

Erneut kommt Gegenwind von Juristinnen und Juristen bezüglich des derzeitigen Gesetzesentwurfs zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft in Österreich. Der Jurist Martin Kreutner sowie weitere Expertinnen und Experten kritisierten in einem offenen Brief am Mittwoch unter anderem einen möglichen parteipolitischen Einfluss.
Die Gesetzesnovelle zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft ist seit 1. Juli in Begutachtungsphase. Der derzeitige Entwurf beruht auf dem Vorhaben, die Aufsicht über Staatsanwaltschaften auf ein unabhängiges Organ zu verlagern. Der Entwurf sieht ein Kollegium aus drei Bundesstaatsanwälten vor, die ihre Zuständigkeiten untereinander verteilen sollen.
Gefahr der “parlamentarischen Kontrolle”
Bisher erntete der Gesetzesentwurf aber wenig Zuspruch aus der Justiz. So kam auch am Mittwoch Kritik vom ehemaligen Leiter der österreichischen Anti-Korruptionsbehörde, Martin Kreutner, sowie Irmgard Griss, der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes und weiteren Justizbeamten. Ihre Punkte fassten sie in einem offenen Brief zusammen.
Unter anderem kritisierten die Juristen, dass der derzeitige Entwurf “die parlamentarische Kontrolle” selbst auf laufende Verfahren ausdehnen wolle. Außerdem würde die vorgesehene Einbindung des Parlaments bei der Bestellung der dreiköpfigen Kommission zu einer zusätzlichen Verpolitisierung führen. Es könnte dazu kommen, dass “entsprechende parlamentarische Mehrheiten damit auch ihre jeweiligen Wunschkandidaten als Bundesstaatsanwälte ins Amt bringen können”, hieß es in der Aussendung.
Amtsperiode sei zu kurz
Auch die sechsjährige Funktionsperiode der Kommission empfand Kreutner als “wesentlich zu kurz”. Im Justizbereich seien Ernennungen von Staatsanwälten und Richterinnen ausnahmslos unbefristet, da dies zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz beitrage. Stattdessen wird im offenen Brief eine Amtszeit von einmaligen zwölf Jahren vorgeschlagen, wie es bei der Präsidentin des Rechnungshofes der Fall sei.
Der Entwurf des Bundesstaatsanwaltschafts-Gesetzes, kurz BuStaG, ist seit 1. Juli 2026 veröffentlicht. Bis zum Ende der Begutachtung können noch Stellungnahmen zur derzeitigen Novelle eingebracht werden. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 31. August. Danach muss das Gesetzgebungsverfahren noch weitere Schritte durchlaufen.