Felchenfang im Bodensee ab 2027 wieder erlaubt

Unter strengen Auflagen dürfen ab 2027 im Bodensee wieder Felchen gefangen werden. Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) hat bei ihrer Jahrestagung im bayerischen Wasserburg am Donnerstag das seit 2024 für drei Jahre geltende Fangverbot aufgehoben. Um die sich abzeichnende Bestandserholung der Felchen nicht zu gefährden, wurden die Fangzeiten verkürzt, zudem sind den Fischern weniger Netze mit größeren Maschenweiten erlaubt.
Der Felchenfang ist laut dem Beschluss ab dem 1. Mai bis Ende August erlaubt, die Regelung soll bis Ende 2028 gelten. Der Felchen war früher wirtschaftlich zentral für die Bodenseefischerei. Nährstoffmangel, der fischfressende Kormoran, die Veränderungen durch den Klimawandel und dadurch begünstigte invasive Arten machen der Leitfischart des Bodensees das Leben schwer. Besonders setzte dem Felchen der Stichling als Nahrungskonkurrent und Laichräuber zu. Dieser kleine Fisch hatte sich ab 2012 explosionsartig im See vermehrt, bevor er vor zwei Jahren aus ungeklärter Ursache nahezu verschwand.
Die Bodensee-Anrainerstaaten Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz vereinbarten daher eine dreijährige Schonzeit für Felchen. Seit dem Verschwinden der Stichlinge gibt es nun inzwischen Anzeichen für eine Erholung der Felchenpopulation. Die Situation der Bodenseefischerei ist seit Jahren schwierig, die Fänge der Berufsfischer sinken seit gut zehn Jahren auf immer neue Tiefstände.