Freier Journalist Michael Bonvalot in Steyr festgenommen
Der freie Journalist Michael Bonvalot (“stand.punkt”) ist am Sonntag von der Polizei Steyr (Oberösterreich) festgenommen worden, als er nach eigenen Angaben über einen “Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene” berichten wollte. Dies schildert der Wiener in einem Video auf Social Media. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich bestätigte die Festnahme sowie die mehrstündige Anhaltung gegenüber der APA.
Bonvalot habe die Versammlung gemeinsam mit einem Security besucht, wie er sagt. Vor Ort sei er von einigen Teilnehmern erkannt worden. Auf “erste böse Blicke” habe ihn in weiterer Folge eine “immer größere Meute bedrängt”. Schließlich habe ihm die Polizei mitgeteilt, dass der Versammlungsleiter sich von Bonvalots Anwesenheit “gestört” fühle und er den Ort verlassen solle. “So funktioniert das nicht. So funktioniert Journalismus nicht, so funktioniert Medienarbeit nicht”, so Bonvalot in seinem Video. Der Versammlungsleiter könne nicht entscheiden, “wer über den Aufmarsch berichtet”. Daraufhin habe der Journalist die Polizeibeamten gefragt, ob “unmittelbare Gewalt gegen mich angewendet wird”, wenn er nicht fortgehe, was verneint wurde.
“Mehrere Stunden im Gefängnis”
Dann sei er plötzlich “in einen üblen Schmerzgriff” genommen und abgeführt worden. Nach einer Ausweis- und Taschenkontrolle habe man ihm eine Verhaftung angedroht, falls er sich der Versammlung erneut nähere. Daraufhin habe Bonvalot erwidert, dass dies rechtswidrig sei. Bei einem erneuten Versuch, über die Versammlung zu berichten, sei er schließlich verhaftet worden und sei “mehrere Stunden im Gefängnis in Steyr gesessen”, so Bonvalot im Video. Im Gespräch mit der APA hielt Bonvalot fest, dass er in eine Zelle verbracht wurde, ein Vernehmung habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Journalist plant rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Polizei.
Als Festnahmegrund nennt die Landespolizeidirektion Oberösterreich auf APA-Anfrage “Störung der öffentlichen Ordnung”. Nach mehrfacher erfolgloser Abmahnung – man habe eine “Gefahr der Eskalation durch das Verhalten der Person” befürchtet – sei Bonvalot aus dem unmittelbaren Bereich der Versammlung weggewiesen worden, was einem behördlichen Befehl entspreche. “Die Person kann eine angebliche journalistische Tätigkeit auch aus gewisser Entfernung, ohne Gefahr weiterer Eskalation, problemlos und störungsfrei durchführen, wie andere Medienschaffende auch”, heißt es in dem Statement. Der Journalist habe dies jedoch missachtet und sei zur Versammlung zurückgekehrt, weshalb eine Festnahme erfolgt sei.
Polizei: “Abmahnung mehrfach missachtet”
“Die Person hat also mehrfach und absichtlich die Abmahnung und den behördlichen Befehl missachtet, was schließlich und unweigerlich zur Festnahme führen musste”, heißt es dazu. Die Amtshandlung sei durch Körperkameras dokumentiert worden, zudem “dürfte es auch eine Tätlichkeit seitens der Person gegenüber dem Einsatzkommandanten gegeben haben”. Dies bestreitet Bonvalot gegenüber der APA: “Das ist völliger Unsinn. Es hat selbstverständlich keine Tätlichkeit gegen einen Kommandanten gegeben.” Dies sei alles auch gut auf Video dokumentiert.
“Dass es sich bei der Person angeblich um einen Journalisten handelt, ändert nichts an der Pflicht, das Versammlungsrecht respektieren und behördliche Befehle befolgen zu müssen”, heißt es seitens der Polizei. Bonvalot hält dazu fest, dass er bei der Identitätsfeststellung seinen Presseausweis vorgezeigt habe und verwehrt sich, als “angeblicher Journalist” bezeichnet zu werden.
Die Polizei Oberösterreich bekenne sich zum Schutz rechtmäßiger Versammlungen und auch zum Schutz der freien berichterstattenden Presse, heißt es in einem Mail an die APA. Konflikte würden mit der bekannten Taktik von Dialog und Deeskalation weitestgehend vermieden oder beendet. “Erst wenn diese Dinge nicht fruchten, (…) muss eine freiheitsbeschränkende Maßnahme angedacht werden.” Das österreichische Verwaltungsrecht unterscheide hierbei “in keiner Weise zwischen Journalisten oder Nicht-Journalisten”. Bonvalot werde entsprechend seines getätigten Verhaltens angezeigt.