Fünf Volksbegehren starten am Montag

Fünf Volksbegehren können ab Montag eine Woche lang unterzeichnet werden. Die Initiativen machen sich für unterschiedliche Themen stark: Eine will den Karfreitag als Feiertag verankern, eine andere verlangt die Einführung einer Wahlpflicht für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl. Die sozialdemokratischen Gewerkschafter setzen sich für mehr Personal bei der Polizei ein, eine weitere Initiative für Gratis-Verhütung. Außerdem soll im Parlament elektronisch abgestimmt werden.
Relativ simpel ist das Anliegen der Initiative rund um den pensionierten Richter und vielfachen Bundespräsidentschaftskandidaten Martin Wabl. Sie will, dass der Karfreitag ein Feiertag wird. Ebenfalls recht einfach ist das Begehren einer Gruppe, die sich für eine Wahlpflicht bei der Nationalratswahl und der Bundespräsidentenwahl stark macht.
Mehr Polizei und Gratis-Lecktücher
Etwas komplexer stellt sich das von den sozialdemokratischen Polizeigewerkschaftern initiierte Volksbegehren “Polizei – kritischer Personalmangel” dar. Dieses verlangt, dass per Verfassungsgesetz eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizistinnen und Polizisten sichergestellt werden muss. Das würde zu einer Aufstockung der Exekutive um mindestens 25 Prozent führen. Weitere Forderungen umfassen etwa leistungsgerechte Gehälter, bessere Arbeits- und Dienstbedingungen sowie ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für Aus- und Fortbildungen.
“Gratis Verhütung für alle” verlangt unter anderem die kostenlose Abgabe von Kondomen und Lecktüchern in Drogerien und Apotheken sowie ebenfalls gratis hormonelle wie nicht-hormonelle Verhütung und die Pille danach. Außerdem soll es in Bildungseinrichtungen umfassende sexualpädagogische Aufklärung geben.
Eher etwas für Polit-Feinspitze ist die Forderung der letzten Initiative: Unter dem Titel “Transparenz im Parlament” wird für die Nutzung der im Parlament installierten, bisher aber noch nicht zum Einsatz gekommenen elektronischen Abstimmungsanlage geworben. Demnach soll der Gesetzgeber die namentliche elektronische Abstimmung als Regelfall sowie die Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Parlamentshomepage gesetzlich verankern.
Hürde 100.000 Unterschriften
Erreicht eine Initiative 100.000 Unterschriften, muss sie im Nationalrat behandelt werden. Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur. Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren, eine nochmalige Unterschrift ist dann nicht mehr möglich.